Private Modernisierung und Instandsetzung in der 'Innenstadt West'

Mit der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts im Jahr 2006 wurde in die SST-Stadterneuerung "Innenstadt West" neu mitaufgenommen, dass auch Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Gebäudemodernisierung und Gebäudeinstandsetzung durch die öffentliche Hand unterstützt werden sollen. Damit greifen im SST-Stadterneuerungsgebiet "Innenstadt-West" neben den gebietsunabhängigen Förderungen der sozialen Wohnraumförderung und den zinsgünstigen Krediten der Kfw-Förderbank nun auch die Fördermittel aus der Städtebauförderung.

Gebietsabgrenzung Innenstadt-West © Stadt Kaiserslautern

Gebietsabgrenzung Innenstadt-West © Stadt Kaiserslautern

Im Focus der Förderkulisse stehen Maßnahmen, die auf eine durchgreifende Gesamtsanierung und eine dauerhafte Sicherung der Gebäudesubstanz ausgerichtet sind.

Durch die "Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs-/Instand-setzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden im Soziale Stadt (SST)-Gebiet "Innenstadt West" wurden detaillierte Regelungen zur Durchführung privater Maßnahmen in der Stadt Kaiserslautern definiert.

Die städtische Informationsbroschüre ist noch nicht an die seit dem 01.01.2021 bestehende Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angepasst.

Es wird daher auf die aktuellen Förderprogramme und dem nachfolgenden Link verwiesen.

Für Informationen zur Maßnahme wenden Sie sich bitte an:

Leiterin des Referats Stadtentwicklung:

Ltd. Baudirektorin Dipl.-Ing. Elke Franzreb
Telefon: 0631 365-1611,
Rathaus, 13. Obergeschoss, Raum 1301

Abteilungsleiter Stadtplanung:

Dipl.-Ing. Joachim Wilhelm
Telefon: 0631 365-2683,
Rathaus, 13. Obergeschoss, Raum 1312

Untere Denkmalschutzbehörde

Dipl.-Ing. Sabine Aumann
Telefon: 0631 365-2328,
Rathaus, 13. Obergeschoss, Raum 1320