Flächennutzungsplan 2025, Teiländerung 5, Bereich „Westlich Neue Straße, Erweiterung“ (Entwurf) und Bebauungsplanentwurf „Kalckreuthstraße - Neue Straße, Teiländerung 2 und nördliche Erweiterung“

Bekanntmachung der Stadt Kaiserslautern

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31.08.2026 sowohl die Aufstellung der nachfolgenden Teiländerung des Flächennutzungsplans als auch des nachfolgenden Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) für den nachfolgenden Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplans und für den nachfolgenden Bebauungsplanentwurf beschlossen:

Stadtteil Morlautern

A) Flächennutzungsplan 2025, Teiländerung 5, Bereich „Westlich Neue Straße, Erweiterung“ (Entwurf)

Planziel:Darstellung einer geplanten Wohnbaufläche und von geplanten Grünflächen

B) Bebauungsplanentwurf „Kalckreuthstraße - Neue Straße, Teiländerung 2 und nördliche Erweiterung“

Planziel: Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets und Änderung bestehender Festsetzungen

Begrenzung des Plangebietes zu A) und B):

Die Graphik zeigt den Geltungsbereich der FNP-Teiländerung und des Bebauungsplans. © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2025, Teiländerung 5, mit der Begründung sowie der Bebauungsplanentwurf mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung können in der Zeit vom

21.09.2026 bis zum 23.10.2026

im Internet unter www.kaiserslautern.de/biv eingesehen werden.

Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1313 und 1322 öffentlich aus.

Es wird nach § 3 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass im oben genannten Zeitraum die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht.

Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplans 2025, Teiländerung 5 und zum Bebauungsplanentwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@kaiserslautern.de abgegeben werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den zuvor genannten Planungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an der nachfolgenden Adresse abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung (13. OG), Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über Entwurf des Flächennutzungsplans 2025, Teiländerung 5 und den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus informieren wir Sie zum Entwurf des Flächennutzungsplans 2025, Teiländerung 5 und zum Bebauungsplanentwurf hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter www.kaiserslautern.de/datenschutz-bauleitplanverfahren

Kaiserslautern, den 08.09.2026

Stadtverwaltung

gez. Beate Kimmel

Oberbürgermeisterin