Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Nord-West"

Bekanntmachung der Stadt Kaiserslautern

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31.08.2026 die Aufstellung der nachfolgenden Satzung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Planauslegung) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 2017, Teil I, Nr. 72, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. 2026, Teil I, Nr. 226) beschlossen:

Stadtteil Einsiedlerhof

Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Nord-West"

Planziel:

Aufhebung der Festsetzungen im nördlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans

Begrenzung des Plangebiets:

Die Graphik zeigt den Geltungsbereich der Teilaufhebungssatzung. © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Es wird nach § 13a Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass die Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord-West“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Die wesentlichen Gründe hierfür sind, dass durch die Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord-West“ keine Vorhaben vorbereitet oder begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Auch werden die Bebauungsmöglichkeiten, die der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord-West“ für den Teilbereich ermöglicht hat, aufgehoben werden. Dadurch sind zukünftig bauliche Veränderungen und Baumaßnahmen innerhalb des vorliegenden Plangebiets nach § 34 BauGB bzw. § 35 BauGB (Außenbereich) zu bewerten.

Der Satzungsentwurf mit den Textlichen Festsetzungen inklusive der Begründung kann in der Zeit vom

21.09.2026 bis zum 23.10.2026

im Internet unter www.kaiserslautern.de/biv eingesehen werden.

Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1322 öffentlich aus.

Es wird nach § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Satzungsentwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord-West“ während der Auslegungsfrist schriftlich an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@kaiserslautern.de abgegeben werden können. Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter www.kaiserslautern.de/datenschutz-bauleitplanverfahren

Kaiserslautern, den 08.09.2026

Stadtverwaltung

gez. Beate Kimmel

Oberbürgermeisterin