Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Bekanntmachung der Stadt Kaiserslautern
Erneute Bekanntmachung:
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 16.03.2026 die Aufstellung des nachfolgenden Bebauungsplans beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 27.03.2026 im Amtsblatt der Stadt Kaiserslautern ortsüblich bekannt gemacht. Auf Grund eines Formfehlers ist eine erneute Beschlussfassung und Bekanntmachung erforderlich. Daher hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 31.08.2026 erneut die Aufstellung des nachfolgenden Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und zudem die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 2017, Teil I, Nr. 72, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. 2026, Teil I, Nr. 226) beschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung vom 27.03.2026 zu diesem Bebauungsplanentwurf durch die vorliegende Bekanntmachung gegenstandlos wird.
Stadtteil Einsiedlerhof
Bebauungsplanentwurf „Industriegebiet Kaiserslautern West, nördlich Vogelweh, Teilplan A“
Planziel:Ausweisung eines Industriegebiets
Begrenzung des Plangebiets:
Der Bebauungsplanentwurf mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung kann in der Zeit vom
14.09.2026 bis zum 16.10.2026
im Internet unter www.kaiserslautern.de/biv eingesehen werden.
Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1322 öffentlich aus.
Es wird nach § 3 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass im oben genannten Zeitraum die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht.
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@kaiserslautern.de abgegeben werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an der nachfolgenden Adresse abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung (13. OG), Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter www.kaiserslautern.de/datenschutz-bauleitplanverfahren
Kaiserslautern, den 02.09.2026
Stadtverwaltung
gez. Beate Kimmel
Oberbürgermeisterin