Kaiserslautern auf Facebook
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Bekanntmachung der Stadt Kaiserslautern
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31.08.2026 die Aufstellung des nachfolgenden Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Planauslegung) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 2017, Teil I, Nr. 72, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. 2026, Teil I, Nr. 226) beschlossen.
Stadtteil Siegelbach
Bebauungsplanentwurf „Industriegebiet Nord, Teil B, Änderung 3“
Planziel:
Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“
Begrenzung des Plangebiets:
Es wird nach § 13a Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Die wesentlichen Gründe hierfür sind, dass das Areal für die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage dem Innenbereich auf Grund der Lage innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Industriegebiet Nord, Teil B“ zuzuordnen ist und in einem engen räumlichen Zusammenhang mit der bestehenden benachbarten Bebauung des Industriegebiets Nord steht. Aufgrund der geringen städtebaulichen Eingriffsintensität und der Einbindung in den bestehenden Siedlungszusammenhang ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens der Innenentwicklung gerechtfertigt. Auch kam die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB zum Ergebnis, dass das Vorhaben voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausüben wird.
Der Bebauungsplanentwurf mit den Textlichen Festsetzungen, der Begründung, der Vorprüfung des Einzelfalls, des Fachbeitrags Naturschutz mit integrierter Artenschutzprüfung und dem Blendgutachten kann in der Zeit vom
14.09.2026 bis 16.10.2026
im Internet unter www.kaiserslautern.de/biv eingesehen werden.
Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1322 öffentlich aus.
Es wird nach § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf während der Auslegungsfrist schriftlich an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@kaiserslautern.de abgegeben werden können. Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zu der zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung (13. OG), Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter www.kaiserslautern.de/datenschutz-bauleitplanverfahren
Kaiserslautern, den 02.09.2026
Stadtverwaltung
gez. Beate Kimmel
Oberbürgermeisterin