Einziehung Teilstück Rummelstraße

Vollzug des § 37 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01. August 1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2025 (GVBl. S. 763).

Der Stadtrat der Stadt Kaiserslautern hat in seiner Sitzung am 11.05.2026 gemäß § 37 Abs. 1 LStrG folgendes beschlossen:

Das Teilstück der Rummelstraße vor Gebäude Nr. 11 (siehe Planskizze) wird eingezogen und steht somit dem öffentlichen Verkehr nicht mehr zur Verfügung.

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat als Straßenaufsichtsbehörde der Einziehung mit Schreiben vom 06.12.2023, Az.: B IV/12, zugestimmt.

Die Einziehung des genannten Teilstückes tritt mit Wirkung zum 01.08.2026 in Kraft.

Planskizze:

Plan Rummelstraße © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Die Beschreibung und Begründung der Einziehung können während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr, freitags von 8.00 – 13.00 Uhr) beim Referat Stadtentwicklung im Rathaus, 15. Obergeschoss, Zimmer 1524, Willy-Brandt-Platz 1, 67657+ Kaiserslautern, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung , Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 15. Obergeschoss, Zimmer Nr. 1524 oder bei der Geschäftsstelle des Stadtrechtsausschusses, Rathaus Nord, Benzinoring 1, 1. Obergeschoss, Zimmer B110, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter "www.kaiserslautern.de/ekommunikation" aufgeführt sind.

Kaiserslautern, den 09.07.2026
Stadtverwaltung
 gez.         

Manfred Schulz
Bürgermeister