Informationen für Flüchtlinge

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Ukraine Aufenthaltserlaubnis bis 2025 verlängert

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

Es muss kein neuer Aufenthaltstitel bestellt werden.

Weitere Informationen:  https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

Grafik mit den ukrainischen Farben mit dem Logo der Stadt Kaiserslautern und dem Schriftzug

Zuflucht in Kaiserslautern

Ankunft

Flüchtlinge, die aus den Kriegsgebieten der Ukraine nach Kaiserslautern kommen, finden in der Vogelwoogstraße 50 eine erste zentrale Anlaufstelle.

Dort bekommen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr eine Erstverpflegung, bei Bedarf medizinische und psychologische Betreuung und im Notfall auch übergangsweise eine Unterkunft.

Was muss ich tun?

Wenn Sie die Ukraine aufgrund der aktuellen politischen Lage verlassen mussten und sich derzeit in Kaiserslautern aufhalten, stellt sich die Frage nach Ihrem weiteren Aufenthalt. Aktuell gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Vertriebene auf der Durchreise brauchen sich nicht bei der Ausländerbehörde oder einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu registrieren. Diese Personen dürfen sich bis zu 90 Tage visumfrei im Schengenraum aufhalten. Der Aufenthalt kann ggf. um längstens 90 Tage verlängert werden. Diese Regelung könnte greifen, wenn Sie sich nur kurzfristig in Kaiserslautern aufhalten und zu Verwandten/Bekannten außerhalb von Kaiserslautern weiterreisen wollen.
     
  • Für Vertriebene, die in Kaiserslautern (z.B. bei Verwandten) Schutz suchen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG für zunächst ein Jahr zu erhalten, welche die Erwerbstätigkeit erlaubt.

Unabhängig davon können Sie einen Asylantrag stellen. Dies hat keinen Einfluss auf andere Rechte. Ein Antrag empfiehlt sich dann, wenn ein längerer Aufenthalt in Deutschland angestrebt wird. Wenn Sie einen Asylantrag stellen wollen, wenden Sie sich bitte an das

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Erstaufnahmeeinrichtung Außenstelle Trier

Dasbachstraße 19

54292 Trier

Möchten Sie dauerhaft in Kaiserslautern bleiben, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise, um einen schnellstmöglichen Ablauf zu gewährleisten:

1)

Anmeldung im Bürgercenter im Rathaus (Willy-Brandt-Platz 1; buergercenter@kaiserslautern.de)

Die Anforderungen/Voraussetzungen für eine melderechtliche Anmeldung im Bürgercenter sind:

  • Wer sich anmelden möchte, muss eine Unterkunft/Wohnadresse vorweisen können. Dies kann auch eine Aufnahmeeinrichtung sein.
  • Die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung, ausgefüllt und vom Wohnungsgeber/Vermieter/Leiter der Aufnahmeeinrichtung unterschrieben.
  • Ukrainischer Pass/Ausweis. Falls dieser nur die kyrillische Schreibweise des Namens, Vornamens, Geburtsortes enthält, benötigen wir eine deutsche Übersetzung zumindest eines gewerblichen Übersetzers. Anmerkung: Normalerweise müssen Übersetzungen von einem vereidigten, staatlich anerkannten und bei deutschen Gerichten zugelassenen Übersetzer angefertigt werden. Wir würden hierauf aus den besonderen Umständen absehen wollen. Nicht akzeptieren können wir jedoch private Übersetzungen.
  • Bei minderjährigen Personen ohne ukrainischen Pass/Ausweis wird zwingend eine Original-Geburtsurkunde und eine deutsche Übersetzung der ukrainischen Geburtsurkunde benötigt.
  • Wenn bei Ehegatten im Melderegister der sogenannte Familienverband hergestellt werden soll, benötigen wir eine Original-Heiratsurkunde und eine deutsche Übersetzung oder gegebenenfalls einen vergleichbaren Nachweis, dass die beiden Personen miteinander verheiratet sind, z.B. ein Familienbuch.

Personen, die ohne Reisepass oder ähnliche Identitätsdokumente eingereist sind, können sich in der Regel nicht im Bürgercenter der Stadt Kaiserslautern anmelden!

2)

Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Kaiserslautern per E-Mail an auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de oder schriftlich (Briefkasten „Ausländerbehörde“ im Benzinoring 1). Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Passkopie
  • falls Sie nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen: Kopie Ihres Aufenthaltstitels für die Ukraine
  • Kopie der Einreisestempel im Pass, falls vorhanden
  • Kontaktdaten zur schnellen Erreichbarkeit (E-Mail-Adresse, Handynummer)
  • Kopie der Meldebescheinigung des Bürgercenters

Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir den Sachverhalt und kontaktieren Sie danach so schnell wie möglich. Hierbei kann es aufgrund der Vielzahl der Anfragen zu Verzögerungen kommen, weshalb wir um Geduld bitten.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, besteht in Kaiserslautern ein großes Netzwerk an Hilfsorganisationen. Ein paar Anlaufstellen finden Sie exemplarisch nachstehend:

Alle Dienste sind zu den gängigen Öffnungszeiten (Mo-Fr) erreichbar.

Ab 01.06.2022: Geänderte Sozialleistungsansprüche für ukrainische Flüchtlinge

Ab dem 1. Juni gelten bundesweit neue Regeln für die Sozialleistungsansprüche von ukrainischen Flüchtlingen. Sobald Sie eine Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel haben, entfallen die Ansprüche auf Asylbewerberleistungen. Dann können erwerbsfähige Personen und ihre Angehörigen ab dem 1. Juni einen Antrag auf SGB-II-Leistungen ("Arbeitslosengeld II") beim Jobcenter stellen.  Weitere Informationen, auch in ukrainischer Sprache, finden Sie auf der Seite des Jobcenters.

Menschen im Rentenalter erhalten bei Hilfsbedürftigkeit Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII beim Referat Soziales. Unter diesen Personenkreis fallen aktuell grundsätzlich alle, die vor dem 01.07.1956 geboren wurden. Wenn Sie bis zum 31.05.2022 keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, aber finanzielle Unterstützung benötigen, sprechen Sie bitte zur Antragstellung im Referat Soziales, Maxstraße 19 vor.

Informationen zur Wohnungssuche

Sofern Sie hier in Kaiserslautern bleiben möchten, können Sie sich ab dem 01.06.2022 eine Wohnung selbst suchen.  Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder vom Referat Soziales beziehen und die Wohnung nicht selbst finanzieren können, benötigen Sie vor der Anmietung die Kostenübernahmeerklärung vom Jobcenter bzw. dem Referat Soziales. Erst dann dürfen Sie einen Mietvertrag unterschreiben.

Wir bieten weiterhin bei der Wohnungssuche Unterstützung an und vermitteln, sofern Angebote vorhanden sind, Wohnungen an geflüchtete Menschen. Menschen, die hierfür Hilfe benötigen, können sich an das ASZ, Herrn Artur Frei, Tel. 0631/31636-10, artur.frei@asz-kl.de wenden.

Weitere Hinweise

  • Die deutschen Versicherungsunternehmen haben zugesichert, vorläufig bis Ende Mai Kfz-Haftpflichtschäden unversicherter ukrainischer Pkw in Deutschland zu übernehmen. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden.
  • Kaiserslautern liegt in einem militärischen Übungsgebiet und direkt neben der großen US-Airbase Ramstein. Militärische Flugbewegungen über der Stadt sind daher Normalzustand und kein Anlass zur Beunruhigung.
  • Die Deutsche Telekom bietet allen Flüchtlingen aus der Ukraine eine kostenlose SIM-Karte für ihr Mobiltelefon an. Informationen dazu finden Sie hier.
  • Mit der Notruf-App Nora erreichen Sie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall schnell und einfach. Überall in Deutschland. Ein Video mit einer ukrainischen Beschreibung des Angebots finden Sie hier.
  • Die privaten Unterstützer "Hearts for Ukraine" stellen in Kooperation mit der Deutsch-Ukrainischen Gesesllschaft Rhein-Neckar e.V." für Geflüchtete aus der Ukraine in den Räumlichkeiten der Leipziger Straße 156 Sach- und Kleiderspenden als Erstausstattung zur Verfügung. In einem begrenzten Umfang können hier Kleidung, Spielzeug sowie andere Artikel des täglichen Bedarfs nach Vorlage von Ausweis- bzw. Einreisedokumenten kostenfrei entgegen genommen werden. Öffnungszeiten: Dienstag 10:00 bis 13:00 Uhr; Samstag 10:00 bis 14:00 Uhr.
  • Informationen zur Arbeit deutscher Jugendämter finden Sie in diesen in Ukrainisch verfassten Broschüren.
  • Der Dachverband der Migrantinnenorganisationen hat in Kooperation mit dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Pro Asyl, KOK, wildwasser e.V. und der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser eine kleine Handreichung in Ukrainisch speziell für Frauen erstellt. Hierauf finden Frauen Angebote für Hilfe und Beratung zum Thema Gewalt, Zwangsprostitution und Menschenhandel, sowie eine kurze Erklärung dazu. Diese Handreichung finden Sie hier als PDF (DE; UA).
  • Seit 19. April hat das Land Rheinland-Pfalz eine neue Info-Hotline geschaltet, die als Ansprechstelle für Helferinnen und Helfer und Geflüchtete aus der Ukraine bereitsteht. Die Hotline ist unter der kostenfreien Rufnummer 0800 9900 660 zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa 9-14 Uhr.
  • Wenn Sie aus Kaiserslautern wegziehen: Bitte denken Sie daran, sich im Bürgercenter und, sofern sie Sozialleistungen erhalten, sich beim Sozialreferat und beim Jobcenter abzumelden.

 

Informationen zur Schulanmeldung

Ihre Kinder haben in Deutschland das Recht, eine Schule zu besuchen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

Eine Pflicht, zur Schule zu gehen, besteht für Ihre Kinder erst dann, wenn Sie mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einer Gemeinde zugewiesen wurden und hier ihren Wohnsitz nehmen.

Grundschulen

Für Kinder im Grundschulalter (6-10 Jahre) ist der Grundschulbezirk zuständig, in dem Ihre Unterkunft liegt bzw. Sie polizeilich gemeldet sind.

Weitere Informationen: 06 31 – 365 2542 oder 365 4636.

Weiterführende Schulen

Wenn Sie Ihr Kind an einer weiterführenden Schule anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Koordinierungsstelle. Sie ist im Mehrzweckraum des Nebengebäudes der Integrierten Gesamtschule Goetheschule, Goethestr. 35, untergebracht.

Die Öffnungszeiten: Dienstag, 10:00 bis 12:00 Uhr.

Die Koordinierungsstelle ist telefonisch unter 0631 41470327 und per Mail unter koordinierungsstelle@goetheschulekl.de erreichbar. 

Für die Aufnahme in den Schulen muss der Impfstatus der Kinder geklärt sein. Ansonsten bitte mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen:

Telefon: 0631 7105-520
Telefax: 0631 7105-526
infoga@kaiserslautern-kreis.de

Allgemeine Informationen zum Schulsystem in Rheinland-Pfalz in ukrainischer Sprache finden Sie hier.

Personal für die Beschulung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine gesucht!

Wenn Sie aus der Ukraine kommen und nun in Rheinland-Pfalz wohnen, bietet  Ihnen die Landesregierung die Möglichkeit, als Lehrkraft oder Betreuungskraft in der Schule zu arbeiten. Weitere Informationen.