Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
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Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Es muss kein neuer Aufenthaltstitel bestellt werden.
Weitere Informationen: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
Flüchtlinge, die aus den Kriegsgebieten der Ukraine nach Kaiserslautern kommen, finden in der Vogelwoogstraße 50 eine erste zentrale Anlaufstelle.
Dort bekommen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr eine Erstverpflegung, bei Bedarf medizinische und psychologische Betreuung und im Notfall auch übergangsweise eine Unterkunft.
Wenn Sie die Ukraine aufgrund der aktuellen politischen Lage verlassen mussten und sich derzeit in Kaiserslautern aufhalten, stellt sich die Frage nach Ihrem weiteren Aufenthalt. Aktuell gibt es folgende Möglichkeiten:
Unabhängig davon können Sie einen Asylantrag stellen. Dies hat keinen Einfluss auf andere Rechte. Ein Antrag empfiehlt sich dann, wenn ein längerer Aufenthalt in Deutschland angestrebt wird. Wenn Sie einen Asylantrag stellen wollen, wenden Sie sich bitte an das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Erstaufnahmeeinrichtung Außenstelle Trier
Dasbachstraße 19
54292 Trier
Möchten Sie dauerhaft in Kaiserslautern bleiben, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise, um einen schnellstmöglichen Ablauf zu gewährleisten:
1)
Anmeldung im Bürgercenter im Rathaus (Willy-Brandt-Platz 1; buergercenter@kaiserslautern.de)
Die Anforderungen/Voraussetzungen für eine melderechtliche Anmeldung im Bürgercenter sind:
Personen, die ohne Reisepass oder ähnliche Identitätsdokumente eingereist sind, können sich in der Regel nicht im Bürgercenter der Stadt Kaiserslautern anmelden!
2)
Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Kaiserslautern per E-Mail an auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de oder schriftlich (Briefkasten „Ausländerbehörde“ im Benzinoring 1). Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir den Sachverhalt und kontaktieren Sie danach so schnell wie möglich. Hierbei kann es aufgrund der Vielzahl der Anfragen zu Verzögerungen kommen, weshalb wir um Geduld bitten.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, besteht in Kaiserslautern ein großes Netzwerk an Hilfsorganisationen. Ein paar Anlaufstellen finden Sie exemplarisch nachstehend:
Alle Dienste sind zu den gängigen Öffnungszeiten (Mo-Fr) erreichbar.
Ab dem 1. Juni gelten bundesweit neue Regeln für die Sozialleistungsansprüche von ukrainischen Flüchtlingen. Sobald Sie eine Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel haben, entfallen die Ansprüche auf Asylbewerberleistungen. Dann können erwerbsfähige Personen und ihre Angehörigen ab dem 1. Juni einen Antrag auf SGB-II-Leistungen ("Arbeitslosengeld II") beim Jobcenter stellen. Weitere Informationen, auch in ukrainischer Sprache, finden Sie auf der Seite des Jobcenters.
Menschen im Rentenalter erhalten bei Hilfsbedürftigkeit Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII beim Referat Soziales. Unter diesen Personenkreis fallen aktuell grundsätzlich alle, die vor dem 01.07.1956 geboren wurden. Wenn Sie bis zum 31.05.2022 keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, aber finanzielle Unterstützung benötigen, sprechen Sie bitte zur Antragstellung im Referat Soziales, Maxstraße 19 vor.
Sofern Sie hier in Kaiserslautern bleiben möchten, können Sie sich ab dem 01.06.2022 eine Wohnung selbst suchen. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder vom Referat Soziales beziehen und die Wohnung nicht selbst finanzieren können, benötigen Sie vor der Anmietung die Kostenübernahmeerklärung vom Jobcenter bzw. dem Referat Soziales. Erst dann dürfen Sie einen Mietvertrag unterschreiben.
Wir bieten weiterhin bei der Wohnungssuche Unterstützung an und vermitteln, sofern Angebote vorhanden sind, Wohnungen an geflüchtete Menschen. Menschen, die hierfür Hilfe benötigen, können sich an das ASZ, Herrn Artur Frei, Tel. 0631/31636-10, artur.frei@asz-kl.de wenden.
Ihre Kinder haben in Deutschland das Recht, eine Schule zu besuchen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
Eine Pflicht, zur Schule zu gehen, besteht für Ihre Kinder erst dann, wenn Sie mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einer Gemeinde zugewiesen wurden und hier ihren Wohnsitz nehmen.
Grundschulen
Für Kinder im Grundschulalter (6-10 Jahre) ist der Grundschulbezirk zuständig, in dem Ihre Unterkunft liegt bzw. Sie polizeilich gemeldet sind.
Weitere Informationen: 06 31 – 365 2542 oder 365 4636.
Weiterführende Schulen
Wenn Sie Ihr Kind an einer weiterführenden Schule anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Koordinierungsstelle. Sie ist im Mehrzweckraum des Nebengebäudes der Integrierten Gesamtschule Goetheschule, Goethestr. 35, untergebracht.
Die Öffnungszeiten: Dienstag, 10:00 bis 12:00 Uhr.
Die Koordinierungsstelle ist telefonisch unter 0631 41470327 und per Mail unter koordinierungsstelle@goetheschulekl.de erreichbar.
Für die Aufnahme in den Schulen muss der Impfstatus der Kinder geklärt sein. Ansonsten bitte mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen:
Telefon: 0631 7105-520
Telefax: 0631 7105-526
infoga@kaiserslautern-kreis.de
Allgemeine Informationen zum Schulsystem in Rheinland-Pfalz in ukrainischer Sprache finden Sie hier.
Personal für die Beschulung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine gesucht!
Wenn Sie aus der Ukraine kommen und nun in Rheinland-Pfalz wohnen, bietet Ihnen die Landesregierung die Möglichkeit, als Lehrkraft oder Betreuungskraft in der Schule zu arbeiten. Weitere Informationen.