Seniorenbeiratssitzung am 14. Februar 2019

Zur Seniorenbeiratssitzung am 14.02.2019  herrschte drangvolle Enge. So groß war das Interesse am Vortrag über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuung, für den Vorsitzender Harald Jürgens zwei erfahrene Referentinnen eingeladen hatte.

Dr. Eva Kreienberg ist als Fachanwältin für Erbrecht auch in der Regelung der lebzeitigen Angelegenheiten ihrer Mandanten erfahren.

Ursula Düll hat als Amtsrichterin seit Jahren auch mit der Anordnung und Überprüfung von gesetzlichen Betreuungen zu tun.

Die interessierten Zuhörer erfuhren, dass vorgedruckte Patientenverfügungen zum Ausfüllen besser als nichts sind.  Insbesondere dann, wenn die Wertvorstellungen des Verfassers nicht nachvollziehbar sind oder nicht vorhergesehene Situationen eintreten, reichen sie aber oft nicht aus. Zudem ist, ohne eine Person, die für die Umsetzung sorgt, auch die beste Patientenverfügung kraftlos. Welche Überlegungen bei der Auswahl zwischen privater Vorsorgevollmacht und gesetzlicher Betreuung anzustellen sind, wie der Betroffene auf Betreuungsanordnungen Einfluss nehmen kann wurde ebenso erläutert wie die Vorsorge für plötzliche Notfälle.

Die Referentinnen stehen auf Anfrage im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten für Vorträge  bei gemeinnützigen oder sonst im Dienste älterer Menschen stehenden Organisationen zur Verfügung.

Kontakt über :

Kanzlei Dr. Kreienberg & Kuntz

Kanalstraße 1

67655 Kaiserslautern

Email: info@rechtsanwaelte-k-k.de

Telefon: 0631 – 36 07 110

Telefax:  0631 – 36 07 112

Zurück zum Seniorenbeirat