Radmitnahme im ÖPNV

Die Fahrradmitnahme in Bus und Bahn ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich möglich, wenn der Platz ausreichend ist. Dazu ist zu beachten, dass Kinderwagen und Rollstühle Vorrang haben.

Je nach Verkehrsunternehmen ist die Fahrradmitnahme zeitlich beschränkt, damit in den Hauptverkehrszeiten ausreichend Platz für eine optimale Auslastung der Busse und Züge vorhanden ist. In den Zügen ist die Fahrradmitnahme lediglich zwischen 6:00 und 9:00 Uhr werktags kostenpflichtig. Hierbei gelten Falträder (zusammengeklappt) nicht als kostenpflichtige Fahrräder.

Für mehr Informationen zu Gebühren und Zeiten der einzelnen Verkehrsunternehmen, besuchen Sie die Webseite des VRN oder folgen Sie dem unten angegebenen Link.