Lautrer Nachtbus

In Kaiserslautern und angrenzenden Ortsgemeinden ist an den Wochenenden ein Nachtbus unterwegs. Dadurch besteht auch nach 23:00 Uhr die Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Veranstaltungen, privaten Besuchen oder der Arbeitsstelle nach Hause zu kommen. Als Gemeinschaftsprojekt von Stadt und Landkreis werden die Fahrten von der SWK Verkehrs AG durchgeführt.

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Der Nachtbus © SWK Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs-AG

Die Stadt bestimmt den Einsatz des Lautrer Nachtbusses in engster Kooperation mit der SWK Verkehrs AG und dem Landkreis Kaiserslautern. Insgesamt acht Busse sind auf neun Linien an etwa 110 Einsatztagen im Jahr in den Nächten von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und vor einzelnen Feiertagen bis in die frühen Morgenstunden unterwegs. Die zentralen Verknüpfungspunkte sind dabei die Haltestellen in der Stadtmitte mit Abfahrten ab 0:15 Uhr stündlich bis 2:15 Uhr. Angefahren wird das gesamte Stadtgebiet mit allen Ortsteilen und auf Initiative des Landkreises auch die folgenden Ortsgemeinden: Baalborn, Bann, Enkenbach-Alsenborn, Hochspeyer, Katzweiler, Kindsbach, Krickenbach, Linden, Mehlingen, Neuhemsbach, Otterbach, Otterberg, Queidersbach, Rodenbach, Sambach, Schopp, Sembach, Stelzenberg, Trippstadt und Weilerbach.

Der Nachtbus ist insbesondere ein Angebot für Personen, die über keinen Führerschein und/oder kein Auto verfügen, also vor allem Jugendliche und junge Erwachsene. Er ermöglicht ihnen an Wochenenden auch nach 23:00 Uhr an Freizeitaktivitäten teil zu nehmen. Daneben stellt er eine sinnvolle Alternative zur Benutzung des Autos nach Alkoholkonsum dar und ist somit auch ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Schließlich verbessert der Nachtbus das Gesamtangebot des öffentlichen Verkehrs und trägt damit zur Erhöhung der Lebensqualität und der so genannten "weichen" Standortfaktoren in Kaiserslautern bei.

Die Finanzierung des nächtlichen Services für die Bürger geschieht zu 75 Prozent durch Landesmittel, die der Stadt beziehungsweise dem Landkreis als zweckgebundene Zuschüsse zugewiesen werden (§ 10 Nahverkehrsgesetz). Zur Deckung eines Teils der anfallenden Kosten wird im Nachtbusverkehr ein besonderer Tarif erhoben. Weiterhin zahlen Inhaber von Zeitkarten unabhängig von der Fahrtstrecke einen Zuschlag in Höhe von 1,60 Euro.