Übersicht über die Änderungen 2015

Zum 01. Januar 2015 ergaben sich einige Neuerungen rund um das Fahrzeugkennzeichen. Hier erhalten Sie eine Übersicht über einige wichtige und interessante Änderungen.

Bundesweite Mitnahme von KFZ-Kennzeichen

Seit dem 01. Januar 2015 besteht die Möglichkeit, beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, so z.B. in eine andere Stadt, das bisherige KFZ-Kennzeichen beizubehalten.

Auch wenn Sie von der bundesweiten Kennzeichenmitnahme Gebrauch machen möchten, ist eine Umschreibung des Fahrzeuges bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor Ort weiterhin erforderlich und unverzüglich vorzunehmen.

Bei der Mitnahme des KFZ-Kennzeichens müssen Sie als Fahrzeughalter lediglich den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Berichtigung Ihrer Anschrift vorlegen. Zusätzlich müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können.

Beachten Sie bitte, dass bei einem Halter-  oder Fahrzeugwechsel das KFZ-Kennzeichen nicht beibehalten werden kann.

Mehr Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Neue amtliche KFZ-Kennzeichenschilder

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Autokennzeichen mit Aufkleber
© BMVI

Aufgrund der ab Jahresanfang 2015 möglichen internetbasierten Außerbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen, wird es ab diesem Zeitpunkt keine Feststoffplaketten mehr geben.

Da stattdessen nur noch Klebeplaketten verwendet werden, müssen alle uns vorgelegten, amtlichen KFZ-Kennzeichen ohne Metallhalterungen für Feststoffplaketten ausgestattet sein.

Fahrzeuge auch online abmelden / außer Betrieb setzen

Sofern die Siegelplaketten auf Ihren Kennzeichenschildern nach dem 01. Januar 2015 zugeteilt wurden, sind diese mit einem Sicherheitscode unter der Klebeplakette ausgestattet. In diesem Fall befindet sich auf Ihrem Fahrzeugschein ebenfalls ein Aufkleber mit einem darunter befindlichen Sicherheitscode.

Sie können nun zusammen mit dem neuen, elektronisch identifizierbaren Personalausweis und den freigerubbelten Codes das Online-Formular auf unserer Seite ausfüllen und die Abmeldung schnell und bequem von zu Hause aus erledigen. Sobald Sie die Abmeldung erfolgreich abschließen, erhalten Sie von der KFZ-Zulassungsstelle ein bis zwei Werktage später die Bestätigung per Post zugesandt.

Lesen Sie hierzu mehr auf unserer Informationsseite.
 

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Fahrzeugschein mit Aufkleber und Sicherheitscode © BMVI

 

Gebührenänderungen bei der Abmeldung / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

Durch die wegfallende Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Zulassungsbezirken und der Einführung der Online-Abmeldung / Außerbetriebsetzung  ergeben sich geänderte Gebühren.

Diese können Sie hier einsehen.