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Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Zur Lärmminderungsplanung des Umgebungslärms, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind, sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmkarten und darauf basierend Lärmaktionspläne aufzustellen (§ 47 a BImSchG).
Die Kartierung gemäß § 47 c BImSchG bezieht sich auf die an die EU gemeldeten Straßenabschnitte der Hauptverkehrsstraßen mit einem bestimmten Verkehrsaufkommen Kfz im Jahr.
Unter den Voraussetzungen des § 47 d BImSchG sind von den zuständigen Behörden Lärmaktionspläne aufzustellen, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu mindern oder zu beseitigen.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch ein koordiniertes und geregeltes Vorgehen abzubauen.
Aufgabe des Lärmaktionsplanes ist es, die von den kartierten Hauptverkehrsstraßen ausgehende Lärmbelastung zu analysieren und zu bewerten. Darauf aufbauend werden solche Bereiche herausgearbeitet, in denen die Betroffenheiten durch den Straßenverkehrslärm innerhalb der Stadt Kaiserslautern besonders hoch sind. Für die ermittelten Belastungsschwerpunkte werden dann Maßnahmenempfehlungen zur Reduzierung der Betroffenheiten erarbeitet und dargestellt, welche dann als Grundlage für die Umsetzung konkreter Maßnahmen dienen können.
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