Schallschutz

Die früher von den US-Streitkräften auf der Rhein-Main Air Base in Frankfurt wahrgenommenen Lufttransportaufgaben werden zukünftig von den Militärflugplätzen Ramstein und Spangdahlem übernommen.

Die US- und NATO- Standorte in Ramstein und Spangdahlem wurden und werden im Rahmen des Verlegungsprogramms ausgebaut. Für den Ausbau der Air Base Ramstein wurde deshalb ein luftverkehrsrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG durchgeführt.
Der Genehmigungsbescheid für den Militärflugplatz Ramstein wurde durch die Genehmigungsbehörde (Wehrbereichsverwaltung West) am 11.06.2003 unter Festsetzung umfangreicher Auflagen erlassen.

Insbesondere zum Schallschutz wurden in der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung umfangreiche Auflagen festgesetzt. Diese umfassen passive Schallschutzmaßnahmen (bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster) und Entschädigung für die Nutzungsbeeinträchtigung von Außenwohnbereichen (Balkone, Terrassen etc.)
 

 

Dieses Entschädigungsprogramm der LBB ist ausgelaufen.

 

 

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