KO-02: Klimaanpassung in Bau- und sonstigen Planungsverfahren

Ziel ist es Leitlinien zu erarbeiten und politisch beschließen zu lassen, um die Klimaanpassung künftig zu einem festen Bestandteil in räumlich und stadtklimatisch relevanten Planungs- und Entscheidungsprozessen in Kaiserslautern werden zu lassen. Die Leitlinien sollen Perspektiven aufzeigen und ein einheitliches, abgestimmtes und politisch legitimiertes Vorgehen in Bezug auf Klimaanpassung innerhalb der Verwaltung und in der Zusammenarbeit mit externen Akteuren (z. B. Planungsbüros) erleichtern.

Ziel- und Maßnahmenumsetzung

Folgende Maßnahmen-Kurzbeschreibungen verschaffen Ihnen einen Überblick über die begonnenen, teilweise bereits realisierten Maßnahmen  in unserer Stadt.

Werfen Sie gerne einen Blick in den Sachstandsbericht zum Klimaanpassungskonzept um mehr über den Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen zu erfahren.

KO-02.01:
Hinweise zur Berücksichtigung der Klimaaspekte bei der Erstellung von Umweltberichten/Umweltbausteinen

Anforderungen aus dem KLAK wurden in Form von Hinweisen in die Mustervorlage zur Erstellung von Umweltberichten und Umweltbausteinen für die Bauleitplanung integriert. Somit soll sichergestellt werden, dass die Aspekte im Rahmen der Bauleitplanung mit einem guten Abwägungsmaterial zur Verfügung gestellt werden.

KO-02.04:
Frühzeitige Zusammenarbeit in der Bauleitplanung (Mini-Scoping)

Zur Optimierung der Bebauungsplanverfahren finden frühzeitige gemeinsame Abstimmungen/ Begehungen statt.

KO-02.05:
Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung im Verwaltungshandeln

Nachhaltigkeitsbeschluss der Stadt Kaiserslautern in der Sitzung am 25. August 2020.

„Die Stadt Kaiserslautern verpflichtet sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, Klimaschutz und Nachhaltigkeitauf Basis des Masterplanes 100% Klimaschutz und des Klimaanpassungskonzeptes künftig noch stärker als bisher in den Fokus ihres Verwaltungshandelns zu stellen.“
(Präambel der Leitlinien für mehr Nachhaltigkeit)

Leitlinie III Nr. 1 besagt:

„Die Stadt Kaiserslautern wird den Klimaschutz und die Klimaauswirkungen bei allen zukünftigen Planungen/ Entscheidungen berücksichtigen und Lösungen bevorzugen, die positive Auswirkungen im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung für das Klima, die Umwelt und die biologische Vielfalt haben.“

Leitlinie III Nr. 2 besagt:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, zukünftig in Beschlussvorlagen Aussagen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung möglichst mit Hinweise auf das Kosten-/Nutzungsverhältnis mit aufzunehmen.“


Mit den Leitlinien ist ein verwaltungsinterner Prüfauftrag verbunden. Derzeit erfolgt die Bearbeitung.

KO-02.05-1:
Checkliste Klimaschutz und Klimaanpassung

Zentraler Aspekte aus dem Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung wurden in Form einer Check-Liste für die Verwaltung mit dem Ziel der stärkeren Integration und Berücksichtigung klimaschutz- / klimaanpassungsrelevanter Aspekte in kommunalen Abläufen und Entscheidungen zusammengetragen.

Ziel ist die frühzeitige Berücksichtigung von Klimaschutz- und Anpassungsbelangen im Planungsprozess. Der Klima-Check soll dabei als eine Arbeitshilfe fungieren, um eine Einschätzung / Aussage zu treffen und Hinweise auf eine gegebenenfalls notwendige Alternativenprüfung mit klimafreundlicheren Auswirkungen geben.

KO-02.07:
Automatisierung und Bereitstellung der Regendaten

Regendaten werden / wurden seitens der Stadtentwässerung automatisiert und Referat Grünflächen (67) zur Optimierung der Bewässerungspläne zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine Dauermaßnahme.

KO-02.09:
Einbindung der Stadtentwässerung AöR bei Planungen von Grünanlagen

Bei der Planung von Grünanlagen wird künftig die Stadtentwässerung zur Prüfung und Schaffung multifunktionaler Flächen frühzeitig eingebunden.