Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.





Das Errichten oder Ändern von Werbeanlagen bedarf einer Baugenehmigung, sofern diese nicht nach § 62 Landesbauordnung (LBauO) genehmigungsfrei sind. Die Genehmigung findet im vereinfachten Verfahren statt. Der Antrag auf Genehmigung ist ausschließlich digital über das Bauportal zu stellen.
Für die Antragstellung wird ein digitales Konto, in Form einer Bund ID oder eines Unternehmenskontos benötigt.
Direkter Zugang zum Bauportal https://rp.digitalebaugenehmigung.de/kaiserslautern/
Die Gebühr richtet sich nach dem Landesgebührengesetz (LGebG) i.V.m. der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden und über die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 09.01.2007.
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