Werbeanlagen, Genehmigung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Das Errichten oder Ändern von Werbeanlagen bedarf einer Baugenehmigung, sofern diese nicht nach § 62 Landesbauordnung (LBauO) genehmigungsfrei sind. Die Genehmigung findet im vereinfachten Verfahren statt. Der Antrag auf Genehmigung ist ausschließlich digital über das Bauportal zu stellen.


Notwendige Unterlagen

Für die Antragstellung wird ein digitales Konto, in Form einer Bund ID oder eines Unternehmenskontos benötigt.

Direkter Zugang zum Bauportal https://rp.digitalebaugenehmigung.de/kaiserslautern/


Formulare

Genehmigung einer Werbeanlage

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesgebührengesetz (LGebG) i.V.m. der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden und über die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 09.01.2007.


Standort

Referat Bauordnung
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen