Kaiserslautern auf Facebook
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Stadt und Landkreis Kaiserslautern empfehlen eingehende Überprüfung
Die unteren Bauaufsichtsbehörden der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern appellieren an Besitzerinnen und Besitzer von Gebäuden, selbstständig oder mithilfe von Sachverständigen zu untersuchen, ob in den Dachkonstruktionen Wolff-Holzstegträger oder vergleichbare Bauteile eingebaut sind. Sollte dies der Fall sein, wird dringend empfohlen, eine eingehende Überprüfung nach den „Hinweisen für die Überprüfung von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten“ zu veranlassen.
Hintergrund ist ein Vorfall in Kassel. Dort war Ende 2023 das Dach einer Kirche vollständig eingestürzt. Die Haupttragelemente der Dachkonstruktion bildeten geklebte Holzstegträger, sogenannte Wolff-Stegträger, ausgeführt als einteilige und einfeldrige Satteldachträger. Ersten näheren Erkenntnissen zufolge ist der Einsturz sehr wahrscheinlich vom Versagen der mit Harnstoffharz ausgeführten Generalkeilzinkenverbindungen in Firstnähe ausgegangen. Bislang ist nicht endgültig geklärt, ob neben objektspezifischen, vom Gebäude selbst ausgehenden Ursachen, auch systemische, in den grundlegenden Konstruktionsprinzipien begründete Ursachen für den Einsturz vorliegen. Daher ist nicht auszuschließen, dass auch andere ausgeführt Objekte von der ehemaligen Firma Wolff-Hallenbau GmbH und eventuell auch von anderen Firmen mit vergleichbaren Ausführungsqualitäten betroffen sind.
Es gibt keine verlässlichen Informationen zu Kunden oder ausgeführten Objekten der Firma Wolff-Hallenbau GmbH. Zudem kann eine umfangreiche Recherche der Bauaufsichtsbehörden weder leistbar noch vollständig sein. Aus diesem Grund sollten Eigentümerinnen und Eigentümer selbstständig überprüfen, ob die genannten Bauteile in den Dachkonstruktionen ihrer Gebäude verbaut sind. Ein Fokus sollten dabei Generalzinkenverbindungen darstellen.
Wolff-Stegtäger sind geklebte Holzbauteile mit Doppel-T-Querschnitt. Sie bestehen aus einem Trägersteg aus einer Art Dreischichtplatte und daran seitlich angeklebten Gurthölzern sowie angeklebten horizontalen Decklaschen an der Ober- und Unterseite. Die Länge der Trägerstegplatten war produktionsbedingt auf etwa fünf Meter begrenzt, weshalb längere Stegträger unter anderem unter Verwendung von Generalkeilzinkenverbindungen in Kombination mit Harnstoffharz ausgeführt wurden. Die Qualität und Dauerhaftigkeit von Harnstoffharzverklebungen kann durch klimatische, geometrische und herstellungsbedingte Faktoren beeinträchtigt werden. Im Jahr 2006 wurden Harnstoffharzklebestoffe daher bauaufsichtlich generell von der Anwendung ausgeschlossen. Die bauaufsichtliche Zulassung von Wolff-Stegträgern erstreckte sich auf den Zeitraum vom 23. Dezember 1958 bis zum 30. November 1970.
Die unteren Bauaufsichtsbehörden der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern bitten die Besitzerinnen und Besitzer von Gebäuden mit solchen Holzstegträgern, ihnen die Ergebnisse der selbstständigen eingehenden Überprüfung umgehend weiterzuleiten. Für Rückfragen stehen die jeweiligen Behörden gerne zur Verfügung.
Stadtverwaltung Kaiserslautern:
0631 365 4689
bauordnung@kaiserslautern.de
Kreisverwaltung Kaiserslautern:
0631 7105 348
bauaufsicht@kaiserslautern-kreis.de
Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.kaiserslautern.de/wolff-holzstegtraeger
oder unter:
www.kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/bauen-und-umwelt/bauaufsicht-allgemeine-bauverwaltung/
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 08.01.2026