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Pressemitteilung vom 24.03.2025

Sondereinfahrtszeiten für den Hauptfriedhof vor Ostern

Die Friedhofsverwaltung richtet vor Ostern eine Sondereinfahrtszeit für das Befahren des Friedhofs mit dem Pkw ein. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, am Mittwoch, 16. April 2025 in der Zeit von 14.00 bis 16.30 Uhr mit dem Pkw auf den Hauptfriedhof zu fahren. Ab Karfreitag, 18. April, bis Ostermontag, 21. April, ist der Friedhof für das Befahren mit dem Pkw geschlossen.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 24.03.2025