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Acht weitere Parkzonen in der Innenstadt
Derzeit werden durch die Stadtbildpflege Kaiserslautern weitere Abstellflächen für E-Scooter markiert, die zu einer Ordnung der Abstellsituation beitragen sollen. Im ersten Schritt werden zu den beiden bestehenden Flächen am Bahnhof acht weitere Flächen in der Innenstadt abgegrenzt, um die eine sogenannte Abstellverbotszone eingerichtet wird. In der Abstellverbotszone ist ein Beenden der Fahrt nicht möglich, die Fahrtkosten laufen beim Fehlparken also weiter. Die Maßnahme geht auf eine Entscheidung des Stadtrats zurück, der im November 2023 eine Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen hatte, um über die Sondernutzungserlaubnis Einfluss auf den Betrieb des Systems nehmen zu können.
„Seit 2019 sind E-Scooter als Teil der sogenannten Mikromobilität im Straßenverkehr präsent und für viele Menschen auch in Kaiserslautern ein gern genutztes Verkehrsmittel. Durch die sehr flexible Nutzungsmöglichkeit im sogenannten „free-floating“ System entstehen jedoch immer wieder Konflikte durch behindernd oder sogar gefährlich abgestellte Fahrzeuge“, so der Beigeordnete Manuel Steinbrenner. Insbesondere für sehbeeinträchtigte Menschen seien ungeordnet abgestellte Fahrzeuge gefährliche Hindernisse, die zu Stürzen und Verletzungen führen. Behindernd abgestellte Fahrzeuge seien auch für mobilitätseingeschränkte und ältere Personen oft kaum passierbar. „Grundsätzlich sehen wir, dass die E-Scooter einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten können. Dies muss jedoch für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für den Fußverkehr, verträglich sein“, erläutert der Beigeordnete Manuel Steinbrenner. „Wir sehen uns als Stadt daher in der Pflicht, weitere Angebote für ein geordnetes Abstellen der Roller zu schaffen.“
Grundlage der Flächenauswahl ist eine Masterarbeit aus dem Institut für Mobilität der RPTU, die das aktuelle Nutzungsverhalten in Kaiserslautern ausgewertet und daraus Vorschläge für Standorte entwickelt hat. Diese werden durch das Referat Stadtentwicklung geprüft, konkretisiert und mit den betroffenen Fachabteilungen sowie dem Anbieter abgestimmt. Ziel ist es, für den Innenstadtbereich flächendeckend Abstellflächen ausweisen zu können (stationsbasiertes System) und das Free-floating nur noch außerhalb der Innenstadt zuzulassen. Parallel zur Auswahl weiterer Flächen wird die Stadt die neuen Abstellflächen beobachten, um eine Einschätzung über die Wirkung dieser Maßnahme treffen zu können.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 28.06.2024