Pressemitteilung vom 22.03.2024

Integrationskonzept: Förderanträge können gestellt werden

Begleitausschuss entscheidet über Projekte

Die Stadt Kaiserslautern stellt für die Verwirklichung von Maßnahmen nach den Zielen des neuen Integrationskonzeptes Fördermittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Interessierten Einrichtungen, Trägern, Vereinen oder Privatpersonen wird bis 30. April 2024 die Möglichkeit geboten, Förderanträge zu den folgenden Themenfeldern zu stellen:

·    Bildung und Arbeit
·    Sprachförderung
·    Begegnung, Sicherheit und Antirassismus
·    Ehrenamt, Partizipation, Beteiligung
·    Wohnbedarfe und Wohnraumversorgung
·    Gesundheit und Prävention

Zu diesen Themenfeldern finden sich im Integrationskonzept weiterführende Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge. Diese bieten für die Antragsteller eine inhaltliche Orientierungsmöglichkeit und sind Grundlage einer möglichen Förderung.
Das Integrationskonzept mit diesen Hinweisen ist auf der städtischen Homepage eingestellt (www.kaiserslautern.de -> „Leben – Wohnen –.Umwelt“ -> „Soziales und Gesellschaft“ -> „Ausländer, Geflüchtete und Migranten“), ebenso der Projektantrag.
Dieser ist in Dateiform bitte unter der E-Mail-Adresse integration@kaiserslautern.de einzureichen. Neben der inhaltlichen Projektbeschreibung muss mit der Antragstellung auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung eingereicht werden.

Im Vorfeld der endgültigen Entscheidung über eine Förderung durch den Begleitausschuss zum Integrationskonzept, der voraussichtlich im Mai tagen wird, wird die frühzeitige Beratung und Prüfung durch den Integrationsbeauftragten Alexander Pongrácz angeboten. Er steht auch während der gesamten Projektlaufzeit zur Beratung der Projektträger gerne zur Verfügung.

Alexander Pongrácz
Integrationsbeauftragter
Stadtverwaltung
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
0631 / 365 2381
integration@kaiserslautern.de



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 22.03.2024