Pressemitteilung vom 29.01.2024

Schulz: „Positiver Trend zu verzeichnen.“

Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz

In der letzten Woche hat der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Kaiserslautern wieder die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Verkaufsstätten für Tabakwaren und Alkohol kontrolliert. In vier von neun überprüften Lebensmittelgeschäften, Kiosken und Tankstellen wurden der minderjährigen Testkäuferin die gewünschten Waren ohne Fragen nach Alter oder Vorlage eines gültigen Ausweises verkauft. Auf die überführten Geschäftsinhaber und deren Personal kommen nun Bußgeldverfahren im drei- bis vierstelligen Eurobereich zu. „Bei Testkäufen Mitte des letzten Jahres hatte ein minderjähriger Testkäufer fast ausnahmslos die gewünschten Artikel erhalten“, so Bürgermeister Manfred Schulz. „Das Ergebnis unserer aktuellen Kontrollen zeigt einen positiven Trend, der sich hoffentlich bei weiteren Testkäufen bestätigt.“ Sein Dank gilt ausdrücklich jenen Verkäuferinnen und Verkäufern, die sich korrekt verhalten haben und keine der gewünschten Waren verkauften. Dazu hätte es bereits vor Ort eine positive Rückmeldung durch die Bediensteten des Kommunalen Vollzugsdienstes gegeben.

Nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes dürfen weder hochprozentiger Alkohol noch Tabakwaren oder andere nikotinhaltige Erzeugnisse an Minderjährige verkauft werden. Bei einem Verstoß können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen. Ab einer Geldbuße von 200 Euro droht zusätzlich ein Eintrag in das Gewerbezentralregister, was letztendlich sogar zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen kann. Laut Jugendschutzgesetz wird zwischen zwei Kategorien alkoholischer Getränke unterschieden. So dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. An junge Erwachsene unter 18 Jahren ist darüber hinaus der Verkauf von hochprozentigem Alkohol - hierzu zählen beispielsweise Weinbrand, Rum, Whisky, Gin, Likör oder Spirituosen, die nur einen kleinen Teil „Hochprozentiges“ enthalten - untersagt. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Alkoholgehalt ist, entscheidend ist die Art des Alkohols.



Autor/in: Sandra Zehnle - Pressestelle

Kaiserslautern, 29.01.2024