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Pressemitteilung vom 07.12.2023

Verpflegungspauschale in Kitas wird erhöht

Verwaltung muss gestiegenen Kosten Tribut zollen

Die Verpflegungspauschalen in den städtischen Kindertagesstätten werden sich zum 01. Januar  2024 erhöhen. Wie das Referat Jugend und Sport im Jugendhilfeausschuss mitteilte, wird die Verpflegungspauschale für das Mittagessen von 60 auf 75 Euro monatlich ansteigen und die Verpflegungspauschale für das Frühstück von 5 auf 10 Euro monatlich.

Wie bereits bei der Erhöhung der Verpflegungspauschale beim Schulessen muss auch hier die Verwaltung den allgemein gestiegenen Kosten gerade bei Lebensmitteln Tribut zollen. Eine Neuberechnung hatte ergeben, dass die derzeit erhobenen Verpflegungspauschalen zur Deckung des Sach- und Personalkostenaufwandes aufgrund der gestiegenen Kosten nicht ausreichen. So beziffert sich je nach Form der Mittagsverpflegung der Preis für ein Essen derzeit bei Kitas mit eigener Küche auf 3,81 Euro, auf 3,94 Euro bei Kitas mit Catering und auf 4,18 Euro bei Kitas mit Mischküche, was bei einer Zahl von 226 Betreuungstagen pro Jahr durchschnittliche Kosten von 74,89 Euro pro Monat und Kind ergibt. Beim Frühstück liegen die Kosten derzeit bei 10,36 Euro pro Monat und Kind.

Mit der Pauschale wird der monatliche Kostenaufwand abgedeckt, der durchschnittlich über das ganze Jahr gerechnet für die Beschaffung und Zubereitung der Verpflegung der Kinder anfällt (Sach- und Personalkostenaufwand). Der Beitrag wird grundsätzlich ab dem Aufnahmedatum des Kindes in die Kita erhoben. Die Energie-, Hygiene- und Abschreibungskosten, die bei der Zubereitung des Kitaessens anfallen, werden nicht über die Pauschale abgedeckt, sondern werden von der Stadt getragen.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 07.12.2023