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Pressemitteilung vom 21.11.2023

Haushalt 2024 nimmt weiteren Schritt

Zum vierten Mal in Folge ausgeglichen – Zukunft bereitet Sorgen

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Montag die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen. Der neue Haushalt kann damit fristgerecht bis Ende November bei der Kommunalaufsicht, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD), eingereicht werden, wo das Zahlenwerk dann geprüft wird.

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 wurde im Juli in den Stadtrat eingebracht, nach einer Bürgerbeteiligung im Sommer dann im September im Haupt- und Finanzausschuss beraten und in modifizierter Form dem Stadtrat zur jetzigen Beschlussfassung empfohlen. Kurzfristige Änderungen ergaben sich jedoch noch Anfang November, nachdem das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz  die Orientierungsdaten zur Haushaltsplanung 2024 übermittelte. Durch eine Verringerung der sogenannten Schlüsselzuweisungen – das sind Zahlungen des Landes an die Kommunen – ergab sich eine Verschlechterung gegenüber den bisher geplanten Ansätzen in Höhe von ca. 9,5 Millionen Euro. Ausgeglichen wird dies in der nun beschlossenen Haushaltssatzung durch einen höheren Ansatz der Gewerbesteuererträge um neun Millionen Euro auf nun 86,1 Millionen Euro. Die Restsumme zum Ausgleich der geringeren Schlüsselzuweisungen konnte durch Anpassungen im Teilhaushalt Tiefbau vorgenommen werden, was durch ursprünglich nicht eingeplante Fördergelder und Bundeszuweisungen möglich wurde.

„Der Stadt ist es damit dank größter Anstrengungen und guter Zusammenarbeit von Rat und Verwaltung zum vierten Mal in Folge erneut gelungen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen“, so Oberbürgermeisterin Beate Kimmel, die jedoch mit Sorgen in die Zukunft blicken muss. Denn für die kommenden Haushaltsfolgejahre können die Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach aktuellem Stand nicht erfüllt werden. Gemäß den Kalkulationen des Finanzreferats ist in den Jahren 2025-2027 jeweils mit Fehlbeträgen in Höhe von durchschnittlich rund 17 Millionen Euro zu rechnen.
Ursächlich für die planmäßige Unterdeckung in den Jahren 2025 bis 2027 ist neben den bereits genannten Reduzierungen beim Kommunalen Finanzausgleich die Teilnahme der Stadt am neuen Entschuldungsprogramm des Landes. Das Land übernimmt damit 2024 mit über 400 Millionen Euro einen großen Teil der städtischen Schulden, zugleich verpflichtet sich die Stadt jedoch zur Rückführung des verbleibenden Kreditbestandes, wodurch  bis zum Ende der Laufzeit im Jahr 2053 rund 160-180 Millionen Euro eingespart werden müssen. Weiterhin entfallen durch das neue Entschuldungsprogramm quasi alle bisherigen dahingehenden Programme. Das beinhaltet den Wegfall des Abbaubonus in Höhe von jährlich rund 1,68 Millionen Euro, des Zinssicherungsschirms in Höhe von rund 2,1 Mio. Euro sowie der Landeszuweisungen zum kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz in Höhe von rund 16,8 Millionen Euro, was in Summe zu enormen Mehrbelastungen führt. Diese können auch durch die vom Stadtrat im Juni bereits beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmen – Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sowie der Neufestlegung der Gebühren für die Bewohnerparkausweise – nicht kompensiert werden.

„Was in der Vermögensbetrachtung nachhaltig hilft, zwingt uns in der jährlichen Haushaltsaufstellung ein Sparprogramm auf, das kaum zu stemmen ist und Probleme für kommende Generationen bringen wird“, erklärt Kimmel. „Notwendige Investitionen in die Zukunft, in Bildung, Infrastruktur oder in Kita-Plätze, werden dadurch immer schwieriger. Die finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Bund und Land ist nach wie vor unzureichend, eine kommunale Selbstverwaltung mit eigenen Gestaltungsspielräumen schlicht unmöglich.“ Die Oberbürgermeisterin hofft weiter auf gemeinsame Überlegungen mit Bund und Land zum Bürokratieabbau und der generellen Vereinfachung.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 21.11.2023