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Pressemitteilung vom 27.06.2023

Stadt muss Einnahmesituation verbessern

Stadtrat stimmt für Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer sowie Anwohnerparkgebühren

Der Stadtrat hat in seiner Sondersitzung am Montag den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt teilweise zugestimmt. Das Gremium votierte für eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren sowie eine Anhebung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer. Die Einführung einer Verpackungssteuer soll gemäß Beschluss von der Verwaltung geprüft werden. Die Entscheidung über die Einführung einer Übernachtungssteuer wurde vertagt. Abgelehnt wurde die Einführung einer Gebühr für den Winterdienst auf Fahrbahnen von Straßen.

Die Verwaltung hatte die Vorschläge in den Rat eingebracht, um der Forderung der Kommunalaufsicht nachzukommen, alle Einnahmemöglichkeiten und Aufwandsreduzierungen auszuschöpfen. Durch die Teilnahme am neuen Entschuldungsprogramm des Landes ist die Stadt verpflichtet, sowohl ausgeglichene Haushalte vorzulegen als auch bis 2053 die verbleibenden Restschulden selbst zu tilgen – was die ohnehin auf Kante genähte Haushaltsplanung der Stadt um weitere fünf bis sechs Millionen Euro pro Jahr belastet. Trotz strengster Einsparmaßnahmen und mehrerer Aufstellungsrunden innerhalb der Verwaltung war es unter diesen Umständen nicht gelungen, den Haushalt für 2024 vollständig auszugleichen.

Gemäß der am Montag beschlossenen Satzung werden die Hebesätze der Grundsteuer ab 1. Januar 2024 von 510 auf 610 Prozent angehoben. Die der Gewerbesteuer um 15 Punkte auf 430 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2023. Daraus ergeben sich Mehrerträge von rund 5 bzw. 2,1 Millionen Euro jährlich.

Die neue Gebührenverordnung für Anwohnerparkausweise staffelt die Gebühren nun nach der Größe des Fahrzeugs. Da große Fahrzeuge wie etwa SUVs mehr Fläche zum Parken als kleine Fahrzeuge beanspruchen, soll eine Gebührenstaffelung auch einen Anreiz zum Kauf kleinerer Fahr-zeuge liefern, die auch in der Regel geringere Umweltauswirkungen haben. Die Jahresgebühr beträgt für Fahrzeuge mit einer Länge unter 4,20 m 150 Euro, für Fahrzeuge mit einer Länge zwischen 4,20 m und 4,70 m 200 Euro und für Fahrzeuge mit einer Länge über 4,70 m 250 Euro. Die Verordnung soll nach öffentlicher Bekanntmachung zum 1. Dezember in Kraft treten.

Oberbürgermeister Klaus Weichel wird den Haushalt fürs Jahr 2024 in der Sitzung vom 17. Juli in den Stadtrat einbringen. Die eigentlichen Haushaltsberatungen finden dann im September im Haupt- und Finanzausschuss statt. Ein Beschluss ist für die Sitzung des Stadtrats im November vorgesehen.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 27.06.2023