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26.000 Euro stehen zur Verfügung – Begleitausschuss entscheidet über Projekte
Die Stadt Kaiserslautern stellt für die Verwirklichung von Maßnahmen nach den Zielen des neuen Integrationskonzeptes Fördermittel in Höhe von 26.000 Euro zur Verfügung. Es handelt sich um die noch nicht veranschlagte Restsumme der ursprünglich zur Verfügung gestellten 70.000 Euro. Interessierten Einrichtungen, Trägern, Vereinen oder Privatpersonen wird somit bis 30. Juni 2023 die Möglichkeit geboten, weitere Förderanträge zu den folgenden Themenfeldern zu stellen:
· Bildung und Arbeit
· Sprachförderung
· Begegnung, Sicherheit und Antirassismus
· Ehrenamt, Partizipation, Beteiligung
· Wohnbedarfe und Wohnraumversorgung
· Gesundheit und Prävention
Zu diesen Themenfeldern finden sich im Integrationskonzept weiterführende Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge. Diese bieten für die Antragsteller eine inhaltliche Orientierungsmöglichkeit und sind Grundlage einer möglichen Förderung. Das Integrationskonzept mit diesen Hinweisen ist auf der städtischen Homepage eingestellt (www.kaiserslautern.de -> „Leben – Wohnen –.Umwelt“ -> „Soziales und Gesellschaft“ -> „Ausländer, Geflüchtete und Migranten“), ebenso der Projektantrag. Dieser ist in Dateiform bitte unter der E-Mail-Adresse integration@kaiserslautern.de einzureichen. Neben der inhaltlichen Projektbeschreibung muss mit der Antragstellung auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung eingereicht werden.
Im Vorfeld der endgültigen Entscheidung durch den Begleitausschuss zum Integrationskonzept, der voraussichtlich im Juli tagen wird, wird die frühzeitige Beratung und Prüfung durch den Integrationsbeauftragten Alexander Pongrácz angeboten. Er steht auch während der gesamten Projektlaufzeit zur Beratung der Projektträger gerne zur Verfügung.
Alexander Pongrácz
Integrationsbeauftragter
Stadtverwaltung
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
0631 / 365 2381
integration@kaiserslautern.de
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 31.05.2023