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Stadtrat gibt einstimmig grünes Licht für nächsten Schritt
Der Stadtrat hat mit einstimmigem Beschluss das im Dezember gestartete Bebauungsplanverfahren für die ehemalige Quartermaster-Kaserne in die nächste Phase gebracht. Damit startet nun demnächst die formelle frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung. Der konkrete Starttermin wird mit amtlicher Bekanntmachung im Amtsblatt bekannt gegeben.
Ziel ist, die ehemalige Kaserne zu einem Gewerbegebiet zu entwickeln. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erschließung und die Bebauung der Flächen innerhalb des Geltungsbereichs geschaffen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist das Referat Stadtentwicklung befasst. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Das Gelände der ehemaligen Quartermaster-Kaserne umfasst eine Fläche von ca. 9 Hektar und wurde 1939 von der Reichswehr als Verpflegungslager errichtet und genutzt. 1951 übernahmen die US-Streitkräfte die Fläche. Die Kaserne wurde von den US-amerikanischen Streitkräften Ende des Jahres 1998 aufgegeben. Große Teile der Quartermaster-Kaserne sind nach wie vor bebaut und/oder versiegelt, die Fläche ist von starken Bodenbelastungen gekennzeichnet. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens muss durch Gutachten nachgewiesen werden, dass eine bauliche Nutzung des Kasernen-Geländes, gegebenenfalls auch nur in partiellen Teilen, unter Einhaltung der Vorgaben des Baugesetzbuches, möglich ist und dass bei einer dauerhaften Nutzung des Geländes keine Gefahren für den Menschen bestehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flächen der ehemaligen Kaserne, die Zuwegung zum zukünftigen Gewerbegebiet sowie Flächenanteile der Landesstraße 395, die gegebenenfalls an die zukünftigen Verkehrsmengen angepasst werden muss. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 10,1 Hektar. Gemäß dem Bebauungsplanentwurf wird das Areal durch eine neue Planstraße, die an die L395 angebunden wird, erschlossen und in unterschiedliche gewerbliche Bereiche unterteilt. Für eine gegebenenfalls zukünftige Erweiterung des Gewerbegebiets in östlicher Richtung ist in der Planzeichnung eine Freihaltetrasse für eine optionale Anbindung des Gebiets an die Ludwigshafener Straße enthalten.
Aus Gründen der Sicherheit wird die Baumfallgrenze von ca. 25 Metern zu den benachbarten Waldflächen eingehalten. Im Übergang zu den Waldflächen sind gegebenenfalls Waldumbaumaßnahmen erforderlich. Auf Grund der Flächengröße und der Vorbelastungen im Boden, der Eingriffe in Natur und Landschaft durch die geplante Bebauung sowie der Vorgaben des Baugesetzbuches ist im weiteren Verfahrensverlauf ein Bebauungsplan mit Umweltbericht zu erstellen. Des Weiteren ist ein Schallgutachten erforderlich, das sich mit dem Lärm der benachbarten Gewerbebetriebe, dem Verkehrslärm der Bahnstrecke, dem Verkehrslärm der Bundesautobahnen A6/A63 sowie dem Lärm der benachbarten Schießanlage auseinandersetzt.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 27.04.2023