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Bundesverfassungsgericht entscheidet, Stadtverwaltung informiert
Seit der Klage von zwei Bürgern aus den Städten Saarburg und Schifferstadt hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von wiederkehrenden Beiträgen beschäftigt. Die Erhebung wiederkehrender Beiträge ist in § 10a Kommunalabgabengesetz des Landes Rheinland-Pfalz gesetzlich geregelt. Hier wird den Gemeinden die Kompetenz übertragen, selbst durch eine Satzung zu bestimmen, ob und in welchen Abrechnungseinheiten sie an Stelle der einmaligen Erhebung eines Beitrags, wiederkehrende Beiträge verlangen.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 25.07.2014