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Pressemitteilung vom 09.03.2023

Freiwillige Leistungen: OB fordert Anpassung des Deckels

Zuschussobergrenzen werden 2023 absehbar nicht eingehalten

Oberbürgermeister Klaus Weichel hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) um Anpassung der festgesetzten Zuschussobergrenzen – des berühmten Deckels – im Bereich der freiwilligen Leistungen für das Haushaltsjahr 2023 gebeten. Konkret bat er um Anerkennung der voraussichtlichen Mehrkosten bei den Personalaufwendungen und eine angemessene Anpassung im Bereich der Sach- und Dienstleistungen in Höhe des Verbraucherpreisindex.


Anlass des Schreibens ist die von der ADD im Januar festgesetzte Zuschussobergrenze, die deutlich unter dem von der Stadt geplanten und mitgeteilten Bedarf liegt, und der Stadt damit einen erneuten Sparzwang auferlegt. Die ADD setzte die allgemeinen Zuschussobergrenzen für die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben für den Ergebnishaushalt auf 20.618.726 Euro und für den Teilbereich der ordentlichen und außerordentlichen Tätigkeit des Finanzhaushaltes auf 18.928.417 Euro fest. Da die städtischen Planansätze über den festgesetzten Zuschussobergrenzen liegen, ergeben sich Einsparauflagen in Höhe von 99.883 Euro im Ergebnishaushalt und 592.349 Euro im Finanzhaushalt, die im laufenden Haushaltsvollzug zu beachten sind.


„Für uns kamen diese neuerlichen Sparauflagen überraschend. Überraschend vor dem Hintergrund, dass die Stadt seit einigen Jahren ausgeglichene Haushalte vorlegt und auch bis 2026 erneut ausgeglichene Haushaltspläne vorgelegt hat“, so der OB. „Und ebenso überraschend vor dem Hintergrund der allgemeinen Preissteigerungen und einer erwartbaren kräftigen Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst."


Von den Gesamtaufwendungen im Bereich der freiwilligen Leistungen entfallen in Kaiserslautern jährlich rund 25 Prozent direkt auf die Personalaufwendungen. Eine Lohnsteigerung von nur zwei Prozent bringt daher bspw. Mehraufwendungen in Höhe von ca. 150.000 Euro jährlich mit sich. Auch indirekte Steigerungen von Personalaufwendungen durch Zuschüsse an kommunale Unternehmen oder im Kultur- und Sportbereich führen zu einem jährlichen Anstieg. Eine Erhöhung der Energiekosten habe man, wie das Stadtoberhaupt erläutert, bereits im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2022/23 berücksichtigt. Dennoch gehe man seitens der Stadt davon aus, dass die veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2023 nicht ausreichen werden.


„Die genannten Faktoren lassen zum jetzigen Zeitpunkt schon einen erheblichen Mehrbedarf im Gesamthaushalt erkennen. Dieser Mehrbedarf wird sich auch im Bereich der sogenannten ‚Freiwilligen Leistungen‘ abzeichnen. Es ist damit zu rechnen, dass die von Ihnen getroffene Entscheidung zur Festsetzung einer Zuschussobergrenze unsererseits im laufenden Haushaltsvollzug 2023 nicht eingehalten werden kann“, so Weichel in seinem Schreiben an die ADD. Bereits in den ersten beiden Monaten des laufenden Jahres sei erkennbar, dass die von der Kommunalaufsicht geforderten Sparauflagen nicht erreicht werden können. Aus diesem Grund hat der Finanzdezernent mit Datum vom 27.02.2023 eine Haushaltssperre in Höhe von fünf Prozent der Sachaufwendungen im Bereich der freiwilligen Leistungen verfügt.


Der OB betonte gegenüber der ADD die herausragende Bedeutung, die die freiwilligen Leistungen für eine Stadt wie Kaiserslautern innehaben. Ohne diese Angebote verliere die Stadt Kaiserslautern ihre Urbanität und Attraktivität, was für eine strukturschwache Region wie die Westpfalz mit dem Oberzentrum Kaiserslautern einen bedeutenden Standortnachteil mit sich bringe. Dem gelte es mit gemeinsamer Anstrengung entgegenzuwirken, durch eine angemessene Ausstattung mit Ressourcen. Auch betonte er, dass mit der geforderten Anpassung der Zuschussobergrenzen keine Standarderhöhungen oder Leistungsmehrungen verbunden seien: „Sie dürfen versichert sein, dass der Vollzug stets im Rahmen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit erfolgt. Im Hinblick auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehe ich mich aber bereits heute in der Pflicht, das Risiko einer Überschreitung der Obergrenzen frühzeitig anzuzeigen und entsprechend gegen zu wirken.“



Autor/in: Matthias Thomas - Pressestelle

Kaiserslautern, 09.03.2023