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Pressemitteilung vom 21.12.2022

Integrationskonzept: Neue Förderanträge können gestellt werden

Begleitausschuss entscheidet im Frühjahr über Projekte

Die Stadt Kaiserslautern wird im kommenden Jahr insgesamt 70.000 Euro für die Verwirklichung von Maßnahmen nach den Zielen des neuen Integrationskonzeptes zur Verfügung stellen. Interessierte Stellen können bis 31. Januar 2023 Förderanträge zu den folgenden Themenfeldern einreichen:

·    Bildung und Arbeit
·    Sprachförderung
·    Begegnung, Sicherheit und Antirassismus
·    Ehrenamt, Partizipation, Beteiligung
·    Wohnbedarfe und Wohnraumversorgung
·    Gesundheit und Prävention

Zu diesen Themenfeldern und zur Erreichung der formulierten Ziele finden sich im Konzept, mit Ausnahme für das Tätigkeitsfeld Gesundheit und Prävention, weiterführende Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge. Diese bieten für die Antragsteller eine inhaltliche Orientierungsmöglichkeit und sind Grundlage einer möglichen Förderung.
Das Integrationskonzept mit diesen Hinweisen ist auf der städtischen Homepage eingestellt, ebenso der Projektantrag. Dieser ist in Dateiform bitte unter der E-Mail-Adresse integration@kaiserslautern.de einzureichen. Als Antragsteller kommen Trägereinrichtungen, Vereine und Privatpersonen in Betracht. Neben der inhaltlichen Projektbeschreibung muss mit der Antragstellung auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung eingereicht werden.

Im Vorfeld der endgültigen Entscheidung durch den Begleitausschuss zum Integrationskonzept, der im Frühjahr tagen wird, wird die frühzeitige Beratung und Prüfung durch den Integrationsbeauftragten Alexander Pongrácz angeboten, damit bei Bedarf noch eine Nachbearbeitung erfolgen kann. Er steht auch während der gesamten Projektlaufzeit zur Beratung der Projektträger gerne zur Verfügung.

Alexander Pongrácz
Integrationsbeauftragter
Stadtverwaltung
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
0631 / 365 2381
integration@kaiserslautern.de



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 21.12.2022