Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 19.12.2022

Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge beim Parken entfällt

Zum Ende dieses Jahres entfällt die Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge beim Parken. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge mit E-Kennzeichen ab dem 02.01.2023 allen anderen Kfz gleich gestellt sind und für das Parken die ganz normalen Gebühren innerhalb der Parkraumbewirtschaftung entrichten müssen. Dies gilt auch während des Ladevorgangs an E-Ladesäulen.

Die Parkgebühr beträgt in der Kernzone 1 Euro für 30 Minuten, bei einer Höchstparkdauer von 3 Stunden und in der Randzone 1 Euro für 60 Minuten. Ein Tagesticket kostet in der Randzone 5 Euro. Die Gebührenpflicht besteht montags bis samstags in der Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr, mit Ausnahme an Feiertagen.

 

Eine Übersicht über die Abgrenzung der Zonen ist auf der städtischen Homepage abrufbar.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 19.12.2022