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Stadtrat beschließt Bebauungsplanverfahren für Quartermaster-Kaserne
Die ehemalige Quartermaster-Kaserne soll Gewerbegebiet werden. Um dieses Ziel zu verfolgen und entsprechende Leitplanken zu setzen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 12. Dezember die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemalige Quartermaster-Kaserne“ beschlossen. Damit sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erschließung und die Bebauung der Flächen innerhalb des Geltungsbereichs geschaffen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist das Referat Stadtentwicklung befasst.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Vertreter der BImA haben im Vorfeld die Nachnutzung des Kasernen-Geländes und die Aufstellung eines Bebauungsplans befürwortet.
Das Gelände der ehemaligen Quartermaster-Kaserne umfasst eine Fläche von ca. 9 Hektar und wurde 1939 von der Reichswehr als Verpflegungslager errichtet und genutzt. 1951 übernahmen die US-Streitkräfte die Fläche. Es gab unterschiedliche umweltrelevante Nutzungen wie etwa eine Schlosserei, Lackiererei oder Heizöltanks. Auch befand sich auf der Liegenschaft die zentrale chemische Reinigung für die US-Streitkräfte in Europa. Insbesondere durch die chemische Großreinigung wurde das Areal mit großen Mengen an LHKW (leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe) verunreinigt. Während der militärischen Belegungszeit wurde sie vor allem als Materiallager für Bekleidung genutzt. Ende der 1980er Jahre hatte es auf dem Areal gebrannt, dabei wurde die Reinigung zerstört, weitere Schadstoffe gelangten ins Erdreich. Die Kaserne wurde von den US-amerikanischen Streitkräften Ende des Jahres 1998 aufgegeben. Aufgrund der abgeschiedenen Lage und fehlender Kontrollen verwahrlosen sowohl das Areal als auch die Bausubstanz durch Vandalismus, Diebstahl und Sachbeschädigung seitdem zusehends.
Große Teile der Quartermaster-Kaserne sind nach wie vor bebaut und/oder versiegelt. Rückbaumaßnahmen von Gebäuden der ehemaligen militärischen Nutzungen haben bislang nicht stattgefunden. Entsprechend der früheren Nutzungen auf dem Kasernen-Gelände wurden bei Erkundungen Bodenverunreinigungen, insbesondere im Bereich der ehemaligen Reinigung, festgestellt. Eine Grundwassersanierung wird seitdem durchgeführt. Durch die militärischen Vornutzungen sind noch Belastungen im Boden und Grundwasser vorhanden, die einer weiteren Untersuchung und Behandlung bedürfen. Ein Rückbau der Bodenverunreinigungen durch den Verursacher bzw. weiterer Verantwortlicher steht bislang aus.
Die Gebietsausweisung soll als Gewerbegebiet erfolgen. Diese bauliche Nutzung bietet sich insbesondere auf Grund der abgeschiedenen Lage und dadurch fehlender störungsrelevanter Umgebungsnutzungen an. Auch ist im wirksamen Flächennutzungsplan 2025 der Stadt Kaiserslautern das Plangebiet bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die spezifischen Festsetzungen für das Plangebiet und die Abgrenzung von möglichen bebaubaren Flächen erfolgen im Laufe des Bebauungsplanverfahrens und unter Berücksichtigung von den erforderlichen Gutachten.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets soll zunächst über die Anbindung an die L 395 ausgerichtet werden. Eine Verbindung nach Osten zur Ludwigshafener Straße und zur BAB 6 soll einem weiteren Verfahren vorbehalten werden. Im Plangebiet befinden sich Bahngleise auf Grund der früheren Nutzung. Inwieweit die Gleise noch benutzbar sind, ist im Laufe des Bebauungsplanverfahrens zu klären.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 13.12.2022