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Pressemitteilung vom 23.01.2014

Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungs-Eigenbetrieb der Stadt Kaiserslautern (ASK) bekommt Recht

Beschwerde eines Gewerbebetriebes wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zurückgewiesen

Ein Gewerbebetrieb, ortsansässig im Stadtgebiet, hat gegen eine Verfügung des ASK erfolglos geklagt. Inhalt dieser Verfügung ist die Zuweisung eines Restabfallgefäßes durch den ASK, für die auf dem Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung. Dass auf dem Grundstück nur Abfälle zur Verwertung anfallen, wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz verneint.

Alle Gewerbebetriebe sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, der Gewerbeabfallverordnung und auch der Abfallsatzung der Stadt Kaiserslautern verpflichtet, Abfälle zur Beseitigung dem öffentlich-rechtlichen Entsorger – dem ASK – zu überlassen und hierfür in angemessenem Umfang ein Behältervolumen vorzuhalten.

"Ein Erfolg auf ganzer Linie, das Urteil bestätigt die Richtigkeit unserer Vorgehensweise", so Rainer Grüner, Werkleiter des ASK.

Seit Anfang 2012 forciert der ASK in Gewerbebetrieben die Beratung über mögliche und sinnvolle Abfalltrennung vor Ort und führt stichprobenartige Kontrollen im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben durch. Um langfristige Entsorgungssicherheit und flächendeckenden Service im Bereich der Abfallentsorgung zu gewährleisten, sind die Kosten hierfür nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zu schultern, sondern im Rahmen der Solidargemeinschaft auch von den Gewerbebetrieben.

"Die Durchsetzung der Überlassungspflichten gegenüber den Gewerbebetrieben ist auch im Interesse der Gebührengerechtigkeit und Gebührenstabilität zwingend erforderlich. Es kann nicht angehen, dass sich einzelne Unternehmen in der Stadt Kaiserslautern ihrer Pflichten auf Kosten der Allgemeinheit entledigen", erklärt Grüner.

Bei den Beratungen und Kontrollen hat sich herausgestellt, dass nicht alle Gewerbebetriebe ordnungsgemäß an die Restmüllabfuhr angeschlossen sind. Deshalb bietet der ASK in den Gewerbebetrieben verstärkt eine umfassende Beratung an, mit dem Ziel für Entsorgungssicherheit und Rechtssicherheit zu sorgen.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 23.01.2014