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Pressemitteilung vom 29.04.2022

Hygieneregeln Fruchthalle ab 01. Mai

In der Fruchthalle gilt ab 1. Mai nur noch die 3G-Kontrolle beim Einlass für alle über 12 Jahren. Die Abstandspflicht entfällt, es können wieder alle nummerierten Plätze angeboten werden. Das Tragen der Maske ist freiwillig.

 

 



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 29.04.2022

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Fokusthema: Corona-Virus