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Pressemitteilung vom 21.11.2013

Klarstellung: Gegenveranstaltung zur Kundgebung des VVN BdA war nicht genehmigt

Anders als in der Pressemitteilung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten – Kaiserslautern (VVN BdA) mitgeteilt, war die spontane Versammlung als Gegenveranstaltung zur Mahnwache des VVN BdA am Montag von der Ordnungsbehörde nicht genehmigt. In sicherer Entfernung zur Mahnwache am Synagogenplatz wurde in der Bismarckstraße, Ecke Luisenstraße, eine spontane Gegenversammlung durchgeführt, die der Versammlungsbehörde kurz vorher telefonisch angezeigt wurde. Laut dem Grundgesetz, bedürfen Versammlungen keiner behördlichen Genehmigung, sofern Sie angezeigt werden. Besondere Vorkommnisse, die ein Einschreiten der Polizei oder der Ordnungsbehörde erfordert hätten, gab es nicht.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 21.11.2013