Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein
Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.
Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.
Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.
Außengastronomie nur bis 22 Uhr zulässig
Aktuell besteht die Stadtverwaltung auf Schließung der Außengastronomie um 22:00 Uhr. Dies entspricht den Vorgaben des § 4 Landes-Immissionsschutzgesetz (Schutz der Nachtruhe zwischen 22:00 und 06:00 Uhr), weswegen dies nicht im Rahmen einer Verfügung geregelt werden muss.
Bislang wurden durch die Stadtverwaltung Öffnungszeiten werktags bis 23 Uhr und an Wochenenden bis 24 Uhr geduldet. Nach Entspannung der Pandemiesituation möchte die Stadt den Gastronomen längere Öffnungszeiten wieder ermöglichen.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 07.04.2021