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Pressemitteilung vom 07.04.2021

Außengastronomie nur bis 22 Uhr zulässig

Aktuell besteht die Stadtverwaltung auf Schließung der Außengastronomie um 22:00 Uhr. Dies entspricht den Vorgaben des § 4 Landes-Immissionsschutzgesetz (Schutz der Nachtruhe zwischen 22:00 und 06:00 Uhr), weswegen dies nicht im Rahmen einer Verfügung geregelt werden muss.

Bislang wurden durch die Stadtverwaltung Öffnungszeiten werktags bis 23 Uhr und an Wochenenden bis 24 Uhr geduldet. Nach Entspannung der Pandemiesituation möchte die Stadt den Gastronomen längere Öffnungszeiten wieder ermöglichen.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 07.04.2021

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