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Pressemitteilung vom 23.05.2013

Entsorgung von privaten und gewerblichen Abfällen auf Kaiserslauterer Friedhöfen nicht gestattet

Wie bekannt ist, befinden sich auf den Friedhöfen in Kaiserslautern Behälter für das Entsorgen von Abfällen.

Aus gegebenem Anlass weisen die Stadtverwaltung darauf hin, dass in den Abfallbehältern auf den Kaiserslauterer Friedhöfen nur Abfälle entsorgt werden dürfen, die in Verbindung mit der Grabpflege oder dem üblichen Friedhofsbesuch stehen (Schnittgut, Verpackungsmaterialien, Erde, Pflanzen usw.).

Es ist nicht gestattet, Haus- oder Gewerbeabfälle jeglicher Art in den Müllbehältern zu entsorgen.

Jede Zuwiderhandlung wird zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 23.05.2013