Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 28.01.2021

Oberbürgermeister erlässt Kosten

Information zu Kita-Beiträge und Verpflegungskosten

Für Kinder, die während des Lockdowns im Januar keine Kita-Betreuung in Anspruch genommen haben, werden die Elternbeiträge und Verpflegungskosten in Höhe eines Monatsbeitrags erlassen. Bleibt der Lockdown und die damit verbundene Empfehlung, Kinder zuhause zu betreuen, auch für den ganzen Februar bestehen, wird die Regelung fortgesetzt. So entschied Oberbürgermeister Dr. Weichel.

Nach der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) befinden sich die Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz weiterhin in einem „Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“. Die Eltern entscheiden, ob sie, dem Appell der Landesregierung folgend ihre Kinder zu Hause betreuen oder ihre Kinder aus dringendem Bedarf, der nicht nachzuweisen ist, in die Kita schicken.

„Viele Eltern kommen dieser Empfehlung nach und unterstützen somit die Eindämmung des Corona-Virus. Entgegen der Regelung, dass Beiträge und Verpflegungskosten erhoben werden, da Kitas offiziell nicht geschlossen sind, entschied ich mich diese Kosten für Familien zu erlassen, deren Kinder zu Hause bleiben“, so das Stadtoberhaupt.

Der Erlass des Elternbeitrages für beitragspflichtige Kinder (unter Zweijährige oder Schulkinder) gilt für die Kitas der Stadt Kaiserslautern. Die Regelung bezüglich der Verpflegungspauschale entscheidet jeder Träger in eigener Zuständigkeit. Die Eltern werden zeitnah in einem Elternbrief informiert.

Weichel weist zudem darauf hin, dass zu Beginn des Monats beitragspflichtigen Familien, deren Kinder Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft besuchen, turnusmäßig Jahresrechnungen für die Elternbeiträge und Verpflegungskosten zugestellt wurden. Diese wurden vor Bekanntgabe der Verlängerung des Lockdowns erstellt und versendet und bilden somit die aktuelle Situation nicht ab.

Eine Rückbuchung von bereits gezahlten Beiträgen sowie die Erstellung von korrigierten Beitragsbescheiden wird die Stadtverwaltung zeitnah veranlassen, sobald die Mitteilungen, welche Kinder wann nicht in der Kita waren, eingegangen und verarbeitet sind. Aufgrund umfangreicher Verwaltungsvorgänge können abgeänderte Bescheide und Verrechnungen erst veranlasst werden, wenn die Kitas in den „normalen“ Regelbetrieb zurückkehren und für jedes Kind klar ist, in welchem Umfang die Betreuung ausgesetzt wurde. Das Referat Jugend und Sport bittet deshalb um Geduld.

„Ich bedanke mich für die große Leistung, die von allen Eltern in den Zeiten der Corona-Krise erbracht wurde und weiterhin erbracht wird und wünsche allen Eltern ein gutes Durchhaltevermögen“, so der OB.



Autor/in: Anika Sedlmeier - Pressestelle

Kaiserslautern, 28.01.2021

Aktualität unserer Pressemitteilungen

Liebe Leserinnen und Leser, die Informationslage rund um das Corona-Virus ändert sich permanent. Sie lesen hier eine Pressemitteilung, die unseren Wissensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergibt (siehe Datum). Wir können diese Texte nicht permanent auf dem neuesten Stand halten, sondern veröffentlichen bei Bedarf im Normalfall eine neue Pressemitteilung. Bitte schauen Sie also vorsichtshalber nach, ob es zu dem hier behandelten Thema etwas Neues gibt. Sie finden unsere neuesten Publikationen in dieser Übersicht.

Fokusthema: Corona-Virus