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Fachkräfteverfahren werden seit 1. Januar landesweit über Kaiserslautern abgewickelt
Was gut ausgebildete Fachkräfte angeht, ergibt sich vielerorts das gleiche Bild. Ob Pflegeeinrichtung oder Dachdeckerbetrieb: Der Arbeitsmarkt ist wie leergefegt, der Bedarf hingegen groß und nur durch ausländische Fachkräfte zu decken. Deren Anwerbung wiederum war ein komplizierter und vor allem langwieriger Prozess. Mit dem seit März 2020 geltenden neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde dieser jedoch erleichtert. Unternehmen haben damit die Möglichkeit, für ihre zukünftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Einreisevoraussetzungen bereits im Inland prüfen zu lassen. Das verkürzt die Dauer der Visa-Verfahren spürbar. Zentral zuständig für all diese Verfahren in Rheinland-Pfalz ist seit 1. Januar die Ausländerbehörde der Stadt Kaiserslautern.
Knapp drei Wochen später können Behördenleiter Andreas Adelmann und Referatsleiter Rainer Wirth von einem erfreulichen Start berichten: „Wir werden stärker frequentiert als angenommen und haben aktuell rund zehn bis 15 Anfragen pro Tag, von Unternehmen aus ganz Rheinland-Pfalz“, erklärt Wirth. Der Schwerpunkt der Anfragen liege jedoch nach wie vor auf Kaiserslautern, wo es viele Unternehmen gebe, die schon seit längerem verstärkt auf ausländische Fachkräfte zurückgreifen, wie etwa das Westpfalzklinikum. „Wir haben dadurch landesweit sicherlich die größte Erfahrung und genießen einen ausgezeichneten Ruf“, so Wirth. Dies habe auch eine Rolle gespielt bei der Entscheidung des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, die Zentralbehörde an die Barbarossastadt zu vergeben. Als zentrale Ausländerbehörde des Landes Rheinland-Pfalz übernimmt man vollumfänglich und stellvertretend für die 36 Ausländerbehörden des Landes die Abwicklung der Verfahren und ist Ansprechpartner für ca. 162.000 Unternehmen im Land.
Die Fachkräfte, die in Rheinland-Pfalz arbeiten wollen, kommen vor allem aus Europa, viele aber auch von anderen Kontinenten. Entsprechend groß ist die Bandbreite der Qualifikationen und Unterlagen, die der Behörde zur Prüfung vorgelegt werden. „Wir hatten etwa vor kurzem einen indischen Staatsangehörigen, der als Brandschutzingenieur in Dubai gearbeitet hat“, gibt Andreas Adelmann ein Beispiel. Um die zusätzlichen Aufgaben bewältigen zu können, habe man zunächst fünf Mitarbeiterinnen mit den Aufgaben betraut. Davon wurden zwei Kolleginnen neu eingestellt, drei Kolleginnen waren bereits bei der Ausländerbehörde tätig. Ein hochengagiertes Team, wie Adelmann berichtet. „Wir haben es bislang zu keiner Sekunde bereut. Zwar ist der Aufwand hoch und wir lernen jeden Tag dazu, doch die Identifikation mit der neuen Aufgabe ist sehr groß!“
Doch worin liegen eigentlich die Aufgaben? „Wir sind im beschleunigten Fachkräfteverfahren für den Arbeitgeber und die Fachkraft der zentrale Ansprechpartner“, erklärt Adelmann. „Wir beraten den Arbeitgeber auch perspektivisch zu Fragen der Einwanderung seiner Fachkraft, schlagen gegebenenfalls Alternativen vor und vermitteln zwischen Arbeitgeber und der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle, der Bundesagentur für Arbeit oder der Auslandsvertretung.“ Wichtig sei, wie der Behördenleiter betont, sich als Unternehmen so früh wie möglich an die Ausländerbehörde zu wenden. „Am besten schon, wenn man einen potenziellen Mitarbeiter gefunden hat“, so Adelmann.
Kontakt
0631/3651390
Die Beratung durch die Ausländerbehörde ist kostenlos. Erst für das eigentliche Verfahren wird eine Gebühr von 411 Euro fällig.
Autor/in: Matthias Thomas - Pressestelle
Kaiserslautern, 21.01.2021