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Laubsäcke ab 28. September erhältlich
Bald beginnt die herbstliche Jahreszeit und viele Bäume und Sträucher tragen die ersten bunten Blätter. Fallen die Blätter auf Gehwege und Straßen, können sie zur Gefahr werden. Denn in Kombination mit Feuchtigkeit bilden sie häufig eine rutschige Schicht, die für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen gefährlich ist.
Anfallendes Herbstlaub muss daher von öffentlichen Straßen und Gehwegen entfernt und anschließend entsorgt werden. Verantwortlich dafür ist derjenige, der für die Straßenreinigung zuständig ist.
„Das in der Straßenreinigungssatzung aufgeführte Straßenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche Straßen und Gehwege durch uns gereinigt werden. Hierfür erhebt die Stadt Kaiserslautern Straßenreinigungsgebühren. In den übrigen Straßen mit Anliegerreinigung und in den in der Satzung nicht aufgeführten Straßen sind die Grundstückseigentümer zur Sauberhaltung verpflichtet“, erläutert Andrea Buchloh-Adler, stellvertretende Werkleiterin der Stadtbildpflege. Hierbei müssen Anwohnerinnen und Anwohner, die für die Gehwegreinigung verantwortlich sind, auch das Laub entfernen, das von städtischen Bäumen auf den Gehweg fällt.
Auch in diesem Jahr unterstützt der städtische Eigenbetrieb die Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet, die die Gehwege vor ihrer Haustür sauber halten und das anfallende Laub entsorgen. Hierzu werden ab dem 28. September spezielle Laubsäcke auf den städtischen Wertstoffhöfen in der Daennerstraße 17, Pfaffstraße 3 und Siegelbacher Straße 187 ausgegeben.
Dort können die gefüllten Säcke auch kostenfrei abgegeben werden. Ab dem 10. Oktober stehen für die Entsorgung auch die im Stadtgebiet aufgestellten Grünschnittcontainer zur Verfügung.
Autor/in: Stadtbildpflege - Pressestelle
Kaiserslautern, 24.09.2020