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Pressemitteilung vom 02.09.2020

NWR-Identifikationsnummern werden automatisch versendet

Mit Inkrafttreten einer Änderung des Waffengesetzes zum 01.09.2020 benötigen Waffenbesitzer für bestimmte Erwerbs- und Überlassensvorgänge zukünftig sogenannte NWR-Identifikationsnummern. Die Waffenbehörde der Stadt Kaiserslautern wird diese NWR-Identifikationsnummern in den nächsten Wochen automatisch an die Waffenbesitzer versenden. Im Zuge der Gesetzesänderung wurden auch die Antragsformulare angepasst, die auf der Internetseite der Stadtverwaltung heruntergeladen werden können.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 02.09.2020