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Erneut keine Erhebung von Elternbeiträgen in den städtischen Kindertagesstätten
Erhöhung der Verpflegungspauschale ab August
Mit der Einführung des eingeschränkten Regelbetriebs konnten in den vergangenen Wochen viele Kinder wieder in ihre Kita zurückkehren. Da aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen nicht alle Kinder täglich und zu den gewöhnten Zeiten betreut werden können, wird die Verwaltung aber auch für Juli auf die Erhebung der Elternbeiträge und Verpflegungskosten verzichten. Lastschriften werden weiterhin nicht abgebucht. Wer selbstständig überweist, kann die Überweisung für diesen Monat aussetzen. Zu viel gezahlte Beträge werden rücküberwiesen.
Bereits im Februar 2020 wurde vom Jugendhilfeausschuss eine Erhöhung der Verpflegungskosten in städtischen Kindertagesstätten beschlossen. Eine Anpassung war notwendig geworden, da die tatsächlich verausgabten Lebensmittelkosten durch den bisherigen Beitrag nicht mehr gedeckt waren. Ab August erhöht sich die monatliche Verpflegungskostenpauschale um 10 Euro auf insgesamt 60 Euro monatlich. In Kitas, in denen ein Frühstück angeboten wird, kommt zusätzlich eine Frühstückspauschale in Höhe von 5 Euro hinzu. Eltern, die per Dauerauftrag bezahlen, werden gebeten, den Betrag entsprechend anzupassen. Bei Einzug per Lastschrift wird der erhöhte Beitrag automatisch erfasst. Entsprechende Bescheide werden in Kürze versendet.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 06.07.2020