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Pressemitteilung vom 18.10.2012

Akteneinsicht durch ASK-Werkausschuss war rechtmäßig

ADD bestätigt die Richtigkeit des Vorgehens durch Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel

Die im Stadtrat am 20. August beschlossene Akteneinsichtnahme durch den ASK-Werkausschuss wurde seitens der FDP-Fraktion als nicht zulässiges Verfahren gerügt. Die Liberalen haben im Werkausschuss des ASK zwei bürgerschaftliche Vertreter und keine Stadtratsmitglieder und sahen damit in der Beauftragung der Akteneinsicht durch den ASK-Werksausschuss einen Rechtsverstoß. Die stellvertretenden Mitglieder der FDP im Werkausschuss sind allerdings Stadtratsmitglieder. Auch die Vorgehensweise und der gewählte Zeitraum der Einsichtnahme der Akten vom 03. bis 28. September wurden seitens der FDP-Fraktion als unzureichend und rechtlich in Frage dargestellt.

Der angebliche Rechtsverstoß wurde gegenüber der ADD vorgebracht. Die ADD wurde darauf hin mit der Überprüfung des Sachverhalts durch die FDP-Fraktion beauftragt und stellt nach abschließender Prüfung klar, dass kein Rechtsverstoß seitens des Oberbürgermeisters Dr. Klaus Weichel im gesamten Sachverhalt zu erkennen sei. Die ADD weist darauf hin, dass die Benennung des Gremiums, welches die Einsichtnahme der Akten vornimmt, allein dem Entscheidungsrecht des Stadtrats unterliege. Die Beauftragung der Akteneinsicht kann damit an ein bestehendes Gremium wie dem ASK-Werkausschuss ergehen und ist auch dann rechtmäßig, wenn seitens der FDP-Fraktion ausschließlich bürgerschaftliche Vertreter dem Werkausschuss des ASK angehören. Die ADD stellt klar, dass die Besetzung der ordentlichen Mitglieder in den jeweiligen Gremien dem freien Willen der Fraktion unterliege und diese sich für die Besetzung des ASK-Werkausschusses durch bürgerschaftliche Vertreter entschieden habe. Auch die Vorgehensweise und der Zeitrahmen der Akteneinsicht vom 03. bis 28. September hält die ADD für rechtmäßig und kann sich der Auffassung der FDP-Fraktion nicht anschließen. Damit ist die Akteneinsicht einwandfrei verlaufen.




Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 18.10.2012