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ADD bestätigt die Richtigkeit des Vorgehens durch Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel
Die im Stadtrat am 20. August beschlossene Akteneinsichtnahme durch den ASK-Werkausschuss wurde seitens der FDP-Fraktion als nicht zulässiges Verfahren gerügt. Die Liberalen haben im Werkausschuss des ASK zwei bürgerschaftliche Vertreter und keine Stadtratsmitglieder und sahen damit in der Beauftragung der Akteneinsicht durch den ASK-Werksausschuss einen Rechtsverstoß. Die stellvertretenden Mitglieder der FDP im Werkausschuss sind allerdings Stadtratsmitglieder. Auch die Vorgehensweise und der gewählte Zeitraum der Einsichtnahme der Akten vom 03. bis 28. September wurden seitens der FDP-Fraktion als unzureichend und rechtlich in Frage dargestellt.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 18.10.2012