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Pressemitteilung vom 28.01.2019

Wiederkehrende Beiträge: Erste Bescheide im Grübentälchen ab Februar 2019

Vorbereitende Maßnahmen für Straßenbau ab 2020

Nach intensiver Vorbereitungs- und Erfassungszeit werden am Freitag, 1. Februar 2019, die ersten Beitragsbescheide für den wiederkehrenden Beitrag im Bezirk Grübentälchen verschickt. Wie bereits in der Bürgerveranstaltung von Baudezernent Peter Kiefer angekündigt, werden die Beiträge als Vorausleistungen erhoben. Die ersten Kosten entstehen bereits in diesem Jahr für Planungsleistungen sowie für Untersuchungen des Baugrundes und auf Kampfmittel, bevor es mit dem Straßenbau voraussichtlich ab 2020 in der Straße „Am Heiligenhäuschen“ losgeht (Teilbereich von Mannheimer Straße bis zur Nordbahnstraße). In den beiden Jahren darauf ist die Gut-Heim-Straße (zwischen Dornen- und Mennonitenstraße) zum Ausbau vorgesehen.

Es werden jedes Jahr die Beitragsbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer der im Abrechnungsbezirk liegenden Grundstücke ergehen. Nach dem vierjährigen Bauprogramm werden die tatsächlichen Kosten mit den vorausgeleisteten Beiträgen der Anliegerinnen und Anlieger verrechnet. Diese als „Vortrag“ bezeichnete Verrechnung wird im Folgejahr des vierjährigen Bauprogrammes dem Beitragsbescheid angefügt werden. Der Beitrag bleibt in jedem Jahr gleich hoch, solange die Kosten keine besonderen Abweichungen erfahren und solange die Beitragsfläche in etwa gleich bleibt.  

Die Beitragsbescheide enthalten alle Angaben, die zur Berechnung des wiederkehrenden Ausbaubeitrages notwendig sind, also um den persönlichen Beitrag nachvollziehen zu können. Ebenfalls wird dem Beitragsbescheid ein Beiblatt beiliegen, auf dem die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet werden. Falls darüber hinaus noch Fragen bestehen, können sich alle Empfänger gerne an die zuständigen Sachbearbeiterinnen wenden. Name, Telefon-Nummer sowie E-Mail-Adresse sind auf dem Bescheid abgedruckt.

Viele Informationen zu den wiederkehrenden Beiträgen finden alle Interessierte auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern:

www.kaiserslautern.de/ausbaubeitrag.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 28.01.2019