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Pressemitteilung vom 24.05.2012

Grabschmuck verhindert Mäharbeiten bei Rasengräbern

Stadt bittet diesen bis zum 01. Juni zu entfernen<br>


Rasengräber© Stadt Kaiserslautern

Viele Angehörige und Freunde von Verstorbenen, die auf den Friedhöfen der Stadt Kaiserslautern in Rasengräbern ruhen, schmücken die Gräber mit Grabschmuck, obwohl dies nach der Friedhofs- und Begräbnisordnung der Stadt nicht erlaubt ist. Der Direktor des Referates Grünflächen, Günter Friedrich, weißt nun darauf hin, dass unzulässiger Grabschmuck bis zum 01. Juni zu entfernen sei: "Wir bitten darum, den entsprechenden Grabschmuck dauerhaft wegzunehmen, da wir sonst keine Mäharbeiten durchführen können, um einen diesen Orten angemessenen, gepflegten Eindruck zu sichern." Entsprechende Hinweisschilder sind auch an den Grabfeldern aufgestellt.

Nach der Friedhofs- und Begräbnisordnung sind unter anderem Anpflanzungen, Pflanzenschalen, Vasen, Grableuchten und bestimmte Skulpturen auf Grabplatte und Grabfläche nicht erlaubt. Diese werden nach dem 01. Juni von der Friedhofsunterhaltung entfernt, um die nötigen Mäharbeiten vornehmen zu können. Friedrich dankte im Voraus für die Mithilfe.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 24.05.2012