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Kostenfreie Abgabe auf den städtischen Wertstoffhöfen
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt seit 2005 die umweltgerechte Entsorgung von elektrischen Geräten. Seitdem wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen ständig weiterentwickelt. Am 15. August 2018 traten erneut wichtige Änderungen in Kraft. Somit gehören Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen nun zum Elektronikschrott. Voraussetzung ist, dass der elektrische Bestandteil in das Gesamtprodukt fest eingebaut ist und sich nur unter unverhältnismäßigem Aufwand wieder ausbauen lässt.
Für die Bevölkerung bedeutet die gesetzliche Änderung, dass beispielsweise Kinderschuhe mit integrierten LEDs, blinkende T-Shirts oder auch beheizbare Handschuhe ab sofort nach dem ElektroG bei den Wertstoffhöfen entsorgt werden müssen und nicht mehr in die Altkleidercontainer gehören. Massagestühle, elektrisch verstellbare Fernsehsessel sowie beleuchtete Badezimmerspiegel werden ebenfalls als Elektrogeräte auf den Wertstoffhöfen angenommen.
Die Stadtbildpflege Kaiserslautern appelliert an die Bevölkerung, defekte und alte Elektrogeräte getrennt zu sammeln, um nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern auch die Umwelt in doppelter Weise zu entlasten. Damit werden einerseits kostbare Ressourcen gespart sowie andererseits der Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich verringert.
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Altgeräte nicht zu den städtischen Wertstoffhöfen bringen können, haben die Möglichkeit, ihren Elektromüll haushaltsnah zu entsorgen: Die Stadtbildpflege bietet einen kostenlosen Bürgerservice an, über den sie Elektrogroßgeräte zum vereinbarten Termin vor der Haustür abholen lassen können. Bei der Abholung der Großgeräte können auch Kleingeräte dazugestellt werden. Weitere Informationen unter www.stadtbildpflege-kl.de, Telefon: 0631/365-3521 oder abholservice@stadtbildpflege-kl.de
Autor/in: Ernst Gabriel / SK - Pressestelle
Kaiserslautern, 03.09.2018