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Pressemitteilung vom 29.12.2017

Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel: Wir handeln bei der Entwicklung des Pfaffgeländes im Gesamtwohl der Bürger und der Stadt jederzeit streng nach Recht und Gesetz

An dieser Stelle stand bis zum 28. Dezember 2017 die schriftliche Erklärung einer Stellungnahme, die Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel am 11. Dezember 2017 in öffentlicher Sitzung gegenüber dem Stadtrat abgegeben hat. Der OB hatte in der Sitzung pflichtgemäß den Stadtrat über zuvor tagelang kursierende Gerüchte im Zusammenhang mit der Entwicklung des Pfaffgeländes informiert. Unter anderem war in diesen Gerüchten von einer angeblich bevorstehenden Strafanzeige gegen Amtsträger, einzelne Stadträte und Verantwortliche von städtischen Betrieben die Rede.

Obwohl der oder die Urheber der Gerüchte unbekannt waren (und bis heute sind), hat sich ein Bürger von der Erklärung persönlich angesprochen gefühlt, diese auf sich bezogen und in der Folge versucht, gegen die Darstellung in der Pressemitteilung vorzugehen. Besagter Bürger ist damit jedoch am Donnerstag vor dem Landgericht Kaiserslautern gescheitert: Das Gericht hat weder die gewünschte Unterlassungsverfügung erlassen, noch einen Gegendarstellungsanspruch gesehen. Der Antragsteller muss 80 Prozent der Kosten tragen.

Warum wurde der Text nun trotzdem gelöscht?

  • Die Stadt hat zugestimmt, „freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Text vom 11.12.2017 von ihrem Medienportal zu löschen und nicht wieder einzustellen“  weil sie kein Interesse an einem eskalierenden Streit um Marginalien hat.

  • Der nunmehr gelöschte Text referierte lediglich die erfolgte Mitteilung an den Stadtrat als Reaktion auf kursierende Gerüchte.

  • Zwischenzeitlich haben ein Bürger und sein Anwalt offensichtlich tatsächlich eine Anzeige erstattet.

  • Zwar kennen der OB und die davon betroffenen Personen den Inhalt der Anzeige nur auszugsweise aus Medienberichten, womit die seinerzeitige Erklärung aber obsolet ist.

Aus fachlicher Sicht sehen die von der Anzeige Betroffenen jedem denkbaren Verfahren gelassen entgegen. Der Oberbürgermeister betont dazu : „Alle unsere Entscheidungen wurden und werden jederzeit nach bestem Wissen und streng nach Recht und Gesetz getroffen“. Allerdings empfinden sie die Berichterstattung in einer Weise als „einseitig und vorverurteilend“, die so nicht hinnehmbar ist.

Fachmagazin: “Geringer Aussagewert, großer Reputationsschaden“

Das Magazin „Pressesprecher“ erläutert unter Bezug auf kommunikations­wissenschaftliche Studien in seiner aktuellen Ausgabe (06/17), dass allein der Satz
„Die Staatsanwaltschaft ermittelt“ bei fast der Hälfte aller Zeitungsleser den Eindruck auslöst, an den Vorwürfen sei etwas dran: “Solche Zitate können großen Schaden anrichten, obwohl ihr Aussagewert gering ist. Trotzdem entstehe meist schnell eine dynamische Mediendebatte“, schreibt das Fachmagazin.

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat gegenüber der Presse klar gestellt, erst einmal nur zu prüfen, ob überhaupt ein sogenannter „Anfangsverdacht“ bestehe. Nur wenn es diesen gibt werde überhaupt ein formelles Verfahren eingeleitet.

Vielzahl von Interessen zu berücksichtigen

Die an der Entwicklung des Pfaffgeländes beteiligten Amtsträger, städtischen Referate und Firmenverantwortliche wie Oberbürgermeister, Stadtentwicklung, Pfaff-Entwicklungsgesellschaft PEG und SWK hatten und haben in dem langwierigen und sehr komplexen Verfahren stets das Gesamtwohl der Stadt und ihrer Bürger im Auge. Überdies war der Stadtrat an allen Entscheidungen beteiligt. „Dass es bei der Vielzahl von Interessen auch zu Entscheidungen und Kompromissen kommen muss, die nicht jedem Einzelinteresse genügen können, liege auf der Hand.“, so Klaus Weichel.

Das Landgericht Hamburg jedenfalls hat in einem Urteil in Bezug auf die Veröffentlichungen von Strafanzeigen festgestellt: Beweistatsachen liegen nicht schon deshalb vor, weil Strafanzeige erstattet wurde. Strafanzeige könne jedermann erstatten. Die Strafanzeige für sich betrachtet sage nicht viel aus.

29.12.2017 / 13:30



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 29.12.2017