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Stadtrat Kaiserslautern beschließt Bebauungspläne
In der Stadtratsitzung hat der Stadtrat die aktualisierten Bebauungsplanentwürfe zum Projekt „Neue Stadtmitte“ beschlossen sowie der teilweisen Änderung des Flächennutzungsplans für das Areal des ehemaligen Karstadtgebäudes mit Vorplatz und davor liegendem Parkplatz zugestimmt. Wenn die Struktur- und Genehmigungsdirektion in Neustadt ebenfalls zustimmt, ist das Gebiet, auf dem die Stadtgalerie entstehen soll, künftig als „Einkaufszentrum mit Parkierung“ zu nutzen. Der entsprechende Bebauungsplanentwurf stellt baurechtlich sicher, dass tatsächlich nur ein einziges Einkaufszentrum gebaut werden darf und schließt die theoretische Möglichkeit aus, das Grundstück nachträglich zu teilen und mehrere Zentren zu bauen. Darüber hinaus hat der Stadtrat auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beschlossen. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit vom 19. Dezember 2011 bis 27. Januar 2012 die Möglichkeit, sich erneut umfassend über das Gesamtprojekt zu informieren. Die Stadtverwaltung wird in dieser Zeit ein weiteres Mal Pläne und Informationen auslegen und den Interessenten zu den Öffnungszeiten des Rathauses Rede und Antwort stehen.
Konkrete Zahlen zur neuen Stadtmitte
Baudirektorin Elke Franzreb stellte dem Stadtrat den Zeitplan vor und erläuterte Planinhalte und Änderungen der Bebauungsplanentwürfe „Maxstraße – Pariser Straße – Humboldtstraße – Königstraße“ und „Burgstraße – Fruchthallstraße“. Demnach wird im erstgenannten Bebauungsplanentwurf die Grundflächenzahl auf 0.8 und die Geschossflächenzahl auf maximal 2,4 festgelegt. Diese Ziffern spiegeln das Verhältnis der Grundfläche bzw. Geschossfläche des geplanten Einkaufszentrums in Bezug auf das Baugrundstück wieder. Das bedeutet konkret, dass 80 Prozent des Grundstücks bebaut werden dürfen und das Gebäude selbst zweieinhalb Geschosse verfügen darf. Zudem wird die maximale Gebäudehöhe des Einkaufszentrums auf 14 Meter begrenzt.
Zwei Parkebenen werden Platz für 490 PKW bieten. Die Brüstung des zweiten Parkdecks darf maximal 18,80 Meter hoch sein. Lediglich technische Einrichtungen wie Aufzug oder Lüftungsanlagen dürfen diese Höhe überschreiten. Franzreb weist darauf hin, dass der geplante Baukörper im Bebauungsplanentwurf durch Baugrenzen für die verschiedenen Geschossebenen abgebildet wird. Bei den in den Bebauungsplanentwürfen dargestellten Verkehrsflächen ist sowohl die Begrenzung zwischen Geh- und Fahrbereich, als auch die innere Aufteilung nach Fahrspuren unverbindlich. Eine verbindliche Festsetzung gibt es in Bebauungsplänen nicht. Die Baudirektorin betonte, dass Platane und Fackelbrunnen an Ort und Stelle bleiben.
Bild: Die "Neue Stadtmitte" wird Kaiserslauterns Innenstadt verschönern. © Stadt Kaiserslautern
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 07.12.2011