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Pressemitteilung vom 03.06.2016

Öffentliche Fernsehübertragungen der Fußball-Europameisterschaft

Kurzfristige Beantragung von Ausnahmegenehmigungen möglich

Die Fußball-Europameisterschaft wirft ihre Schatten voraus und viele begeisterte Fans fiebern den Spielen mit großer Spannung entgegen. Gemeinsam mit anderen die Übertragung zu verfolgen, ist dabei ein besonderes Spektakel. Da nach abgelaufener Frist kein Public Viewing für Kaiserslautern beantragt wurde, informiert der städtische Vollzugsdienst über die Möglichkeit, für öffentliche Fernsehübertragungen der Fußball-EM im Freien Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Die rechtlichen Voraussetzungen der Lärmschutzverordnung wurden hierfür eigens vom Bund und vom Land gelockert.

 

Die Genehmigung erteilt das Referat Recht und Ordnung, Rathaus Nord,  Benzinoring 1. Eine kurzfristige Bearbeitung wird sichergestellt. Diese Ausnahmegenehmigung richtet sich ausschließlich an gewerbliche Betreiber von Freiflächen, für private Veranstaltungen gilt diese Regelung nicht.

 

Kontakt zum städtischen Vollzugsdienst:

Telefon: 0631 365 4535

Mail: Vollzugsdienst@kaiserslautern.de



Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle

Kaiserslautern, 03.06.2016