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Hohe Anforderung an Wartung und Überwachung
Nur wenige Menschen haben eine Abneigung gegen diese hilfreichen, technischen Einrichtungen und präferieren Treppenstufen. Die meisten empfinden die Alternative zum Überwinden von Stockwerken dagegen als äußerst angenehm und machen davon gerne Gebrauch. Die Rede ist von Aufzügen, wovon es in den kommunalen Gebäuden insgesamt 52 an der Zahl gibt.
Bedenken, dass diese technisch nicht funktionieren oder gefährlich seien, kann das Referat Gebäudemanagement problemlos zerstreuen. Denn ein Mitarbeiter kümmert sich um die Wartung und Überwachung dieser Einheiten. Alle 14 Tage werden daher planmäßig Sicherheitskontrollen durchgeführt, alle drei Monate findet zudem an jedem der Aufzüge eine ausführliche Wartung statt. Hierbei werden dann neben einer normalen Sichtung auch die Software, die Lichtschranken oder die Verkabelungen genauestens auf ihre Funktionstüchtigkeit hin untersucht. Schließlich nimmt sich einmal im Jahr ein externes Unternehmen der Überprüfung an, indem ein Sachverständiger die Lifte kontrolliert – ähnlich wie man das vom eignen Auto kennt, das man regelmäßig zum TÜV bringen muss.
Doch das ist noch lange nicht alles: die betriebliche Sicherheitsverordnung für Aufzüge fordert, dass diese immer auf dem technisch neuesten Stand zu halten sind. Es wird daher regelmäßig und mit großem Kostenaufwand aufgerüstet und zwar eigeninitiiert. Ganz im Gegensatz zu sonstigen technischen Einheiten eines Gebäudes, wie zum Beispiel Klimageräte, gilt hier nicht das Prinzip des Bestandsschutzes, der einen Austausch erst erfordert, wenn das Gerät aufgrund von Defekten oder altersbedingt schlapp macht.
Mit diesem Wissen fällt es künftig dem einen oder anderen leichter, in einen Aufzug zu steigen. Die Sorge, dass aufgrund eines technischen Mangels größerer Schaden entstehen könnte, ist damit sicherlich vom Tisch. Sollte dennoch mal ein Lift stecken bleiben, es gibt immer einen Notknopf, der unverzüglich das geschilderte Problem weiterleitet und sofort Hilfe entsendet.
Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle
Kaiserslautern, 14.12.2015