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Pressemitteilung vom 30.12.2009

Behördenwege leicht gemacht - der Einheitliche Ansprechpartner (EAP)

Die Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) hat ihren Ursprung in der EU-Dienstleistungsrichtlinie, welche die Dienstleistungserbringung innerhalb des europäischen Binnenmarktes erleichtern soll.

Ab Januar 2010 steht Unternehmen der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) zur Verfügung. Seine Aufgabe ist es, zu informieren, zu beraten und sich aktiv darum zu kümmern, dass die Unternehmen die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zügig und ohne bürokratischen Aufwand erhalten. Er koordiniert in diesen Fällen die Verfahren und überwacht die Fristeinhaltung. Die qualifizierte, fachliche Beratung bleibt Aufgabe der zuständigen Behörden. Sie arbeiten jedoch eng mit dem EAP zusammen.
Den Unternehmen bleibt die Inanspruchnahme des EAPs freigestellt. Sie können Verwaltungsangelegenheiten über den EAP abwickeln oder wie bisher direkt über die zuständigen Stellen. Auch während des Verfahrens ist ein Wechsel vom EAP zur Behörde und umgekehrt möglich.

Weitere Informationen oder direkt zum EAP unter www.kaiserslautern.de/wirtschaft.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 30.12.2009