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Pressemitteilung vom 29.04.2009

Zweitwohnungsteuer und kommunales Begrüßungsgeld in Kaiserslautern

Einführung ab 01. Mai 2009

Die Stadt Kaiserslautern führt ab 01. Mai 2009 eine Zweitwohnungsteuer ein. Diese Entscheidung ist Ende März im Stadtrat gefallen. Auch ein kommunales Begrüßungsgeld für Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Azubis von 150 Euro wurde beschlossen. Künftig kommt auf Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber 10 Prozent der Jahresnettokaltmiete als Zweitwohnungsteuer zu.

"Von der Steuerpflicht ausgenommen sind Minderjährige sowie Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Personen, deren eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet und die weitere Wohnung in Kaiserslautern aus Gründen der Erwerbstätigkeit, der Ausbildung oder des Studium gehalten wird", so Hans-Werner Jung vom Referat Finanzen. Die Satzung ist bereits am 25.04.2009 in der Rheinpfalz öffentlich bekannt gemacht worden. Es wird eine Übergangsfrist von einem Monat nach Bekanntmachung eingeräumt, in der die Gelegenheit besteht, Zweitwohnungen, die lediglich noch im Melderegister bestehen, abzumelden. Darüber hinaus ist es in dieser Frist auch möglich, die Zweitwohnung in eine Hauptwohnung umzumelden. Eine Steuerpflicht entsteht in diesen Fällen nicht. "Nach Ablauf der Monatsfrist werden die verbliebenen Inhaberinnen und Inhaber einer Zweitwohnung angeschrieben und zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Das Innehaben einer Zweitwohnung ist bei der Stadtverwaltung, Referat Finanzen, auch bei Nichterhalt eines solchen Schreibens auf jeden Fall anzuzeigen", berichtet Jung.

Das Begrüßungsgeld beträgt einmalig 150 Euro. "Es wird allen Studierenden, Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden gewährt, die einen weiteren Wohnsitz im Inland haben und wegen des Studiums oder der Ausbildung erstmalig ihren Hauptwohnsitz in Kaiserslautern begründen - und diesen auch mindestens ein Jahr behalten", erklärt Jürgen Brückner, Leiter des Bürgercenters. Das Begrüßungsgeld kann bei Anmeldung des Hauptwohnsitzes im Bürgercenter beantragt werden. "Mitbringen muss man einen gültigen Ausweis, den Mietvertrag, einen Studentenausweis bzw. die Immatrikulationsbescheinigung oder bei Bedarf einen Ausbildungsvertrag", informiert Anna Silva Coelho, stellvertretende Leiterin des Bürgercenters. "Der Antragstellerin bzw. Antragsteller wird ein Gutschein ausgehändigt, der frühestens ein Jahr nach Antragstellung eingelöst werden kann. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Begrüßungsgeld ausgezahlt - allerdings nicht in bar", so Coelho.

Info:
Die Satzung ist unter der Rubrik "Online-Service, Ortsrecht" und Hinweise auf das Begrüßungsgeld unter "Dienstleistungen im Bürgercenter" im Internetauftritt der Stadt Kaiserslautern (www.kaiserslautern.de) zu finden.

Nachtrag: Seit 01.01.2012 gibt es kein Begrüßungsgeld mehr! Wir bitten um Beachtung.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 29.04.2009